A7 – Fellheim | Zoll stellt mutmaßliche Schleusung eines Inders fest

-

Print Friendly, PDF & Email

Am späten Mittwochvormittag, 22.02.2023, kontrollierte der Zoll auf dem Parkplatz Brühl-Ost an der BAB A7, Höhe Fellheim, einen italienischen Sattelzug. Im Führerhaus befanden sich insgesamt drei Personen, allesamt indische Staatsangehörige. Das Fahrzeug war im Zweifahrerbetrieb unterwegs und fuhr von Österreich aus nach Deutschland ein. Dabei nahmen die beiden 55- und 57-jährigen in Italien wohnhaften Fahrer einen 27-jährigen Landsmann ins Bundesgebiet mit. Aufgrund der augenscheinlich ausländerrechtlich vorliegenden Straftaten informierten die Zollbeamten die Autobahnpolizei Memmingen, welche die weitere Sachbehandlung übernahm. Nachdem die Polizeibeamten herausfanden, dass der 27-jährige Inder, der keinerlei Ausweispapiere mitführte, nirgendwo registriert war und angab, Asyl beantragen zu wollen, verwiesen sie ihn nach Abschluss der Maßnahmen ins Ankerzentrum nach München. Um die beiden mutmaßlichen Schleuser kümmerten sich parallel dazu Beamte der Kriminalpolizei Memmingen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft behielten die Beamten von den beiden Fahrern eine Sicherheitsleistung in Höhe eines drei- bzw. vierstelligen Betrages ein. Da die Kontrolleure bei der Auswertung des digitalen Kontrollgeräts zudem feststellten, dass der 57-jährige Lenker, der zugleich Inhaber des italienischen Transportunternehmens ist, noch nie einen Datendownload durchgeführt hatte, musste er für den fahrpersonalrechtlichen Verstoß zusätzlich noch eine Sicherheitsleistung in Höhe eines hohen dreistelligen Betrages begleichen. Der 27-jährige Mitfahrer muss sich nun wegen illegaler Einreise und illegalen Aufenthalts und die beiden 55- und 57-jährigen Lkw-Fahrer wegen Beihilfe zur illegalen Einreise strafrechtlich verantworten.