Memmingen | Nach Hauseinsturz mit einem Toten – Staatsanwaltschaft erlässt Strafbefehl

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Es war Freitagabend, 29.04.2022, gegen 17.15 Uhr, als sich ein tragisches Unglück im Memminger Nordweg ereignete. Ein 73-jähriger Mann wird bei Umbauarbeiten an einem kleinen Häuschen schwer verletzt, für einen 42-jährigen Freund des Bauhernn kam jede Hilfe zu spät. Er wurde im Bereich des Untergeschosses an einer Außenwand von Trümmerteilen verschüttet und erschlagen.

Ein Großaufgebot von Rettungskräften war an diesem Freitagabend vor Ort, darunter auch viele Bekannte des 42-jährigen Familienvaters, er war hauptberuflich beim Bayerischen Roten Kreuz tätig. Für alle Beteiligten war dieser tragische Unfall einprägend. Noch heute bewegt der Fall die Helfer. In Gesprächen spürt man die Spuren, die der Hauseinsturz und der Tod des Familienvaters hinterlassen hat. Die Unglücksstelle immer noch ein Trümmerfeld, gesichert durch einen Bauzaun, in der Ecke eine kleine Gedenkstätte. Fährt man den Nordweg entlang, richtet man immer wieder den Blick auf das Trümmerfeld.

Noch am Unglücksabend hatte die Kriminalpolizei Memmingen die Ermittlungen an der Einsturzstelle übernommen. Spuren wurden gesichert, Fotos gefertigt und die Unglücksstelle vermessen. Die Fragestellung war, wie konnte es zu diesem Unglück kommen und wer hat hier Fehler gemacht und muss Verantwortung übernehmen. Die Staatsanwaltschaft Memmingen beauftragte wenige Tage nach dem Einsturz einen Gutachter. Ihm wurden die Ermittlungsunterlagen zur Verfügung gestellt und er besichtigte das eingestürzte Haus.

Im zweiten Halbjahr 2022 lag der Staatsanwaltschaft das Gutachten vor.

Laut dem Gutachten kommt der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass Arbeiten zur Freilegung von Außenwänden nicht ausreichend abgesichert wurden. So hat der Eigentümer des etwa 90 Jahre alten Hauses laut Gutachter in einem Kellerraum die Ziegelboden entfernt, dadurch wurde die Außenwand des Gebäudes auf einer Länge von mehreren Metern freigelegt. Zudem soll Regen den Boden aufgeweicht und dafür gesorgt haben, dass eine Wand unterhöhlt wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Bauherrn vor, dass er dies erkennen hätte müssen.

Laut Gutachter hätte der Bauherr nicht verhindert, dass der später Getötete die freigelegten Wände mit einem Hochdruckreiniger säuberte. Weiteres Wasser gelangte hierbei in den Graben und unterspülte die Mauer. „Letztlich führten diese Umstände dazu, dass zunächst die Ostwand des Hauses Richtung des Grabens knickte und in der Folge das gesamte Wohnhaus, ausgenommen der Nordwand, einstürzte“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Memmingen. Der 42-jährige Familienvater befand sich zu diesem Zeitpunkt im Graben, er wurde von Trümmerteilen verschüttet und erschlagen.

Gegen den 39-jährigen Hauseigentümer und Bauherrn hat die Staatsanwaltschaft Memmingen einen Strafbefehl erlassen. Eine Geldstrafe wurde darin festgesetzt. Der Betrag im hohen vierstelligen Bereich. Dagegen kann sich der Beschuldigte innerhalb einer vierzehntägigen Frist wehren. Akzeptiert er den Strafbefehl und bezahlt die Geldstrafe ist der Fall juristisch abgeschlossen.

 

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