Babenhausen | Kein öffentliches Ärgernis – niemand hatte den Sex gesehen

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„Mit einer Anzeige wegen Erregen öffentlichen Ärgernisses müssen zwei männliche und eine weibliche Person nun rechnen. Hintergrund war, dass in den Vormittagsstunden des Sonntags, 19.06.2022, der Polizei Memmingen mitgeteilt wurde, dass die vorher genannten Personen öffentlich Geschlechtsverkehr auf der Badewiese vollziehen. Anschließend seien sie nackt in den Badesee gegangen. Die beschriebenen Personen traf dann eine Streife teilweise bekleidet an. Sie standen allesamt unter Alkoholeinfluss.“ So lautete die Pressemitteilung der Polizei am Folgetag.

Der Vorfall hat zu viel Diskussion in den sozialen Netzwerken geführt. Ende Sommer 2022 waren die Ermittlungen der Polizei abgeschlossen und der Sachverhalt war aufgeklärt.

„Nach den durchgeführten Ermittlungen konnte konstatiert werden, dass das festgestellte Verhalten der drei Personen in der konkreten Situation den gesetzlichen Tatbestand der Strafnorm nicht erfüllte. Es fehlte am Vorliegen eines ‘Ärgernisses’ im Sinne der Strafnorm.“ Was etwas umständlich ausformuliert klingen mag, erklärt der Staatsanwalt-Sprecher dann so: Jene Person, die den Vorfall der Polizei meldete, habe den Sex nicht gesehen. Sie habe vielmehr eine Notlage vermutet oder befürchtet. Deshalb habe sie die Polizei informiert. Erst im Nachhinein habe sie festgestellt, dass es da offenbar um etwas anderes ging. Insofern soll „kein Ärgernis“ vorgelegen haben, weil den Geschlechtsverkehr so niemand mitbekommen habe. Aus rechtlichen Gesichtspunkten werde somit auch kein Tatbestand erfüllt. Das berichtet die Memminger Zeitung am 03.02.2023.

 

Babenhausen | Sex am Baggersee zu Dritt – Anzeige wegen erregen öffentlichen Ärgernisses