Neu-Ulm | Erfolgreicher Callcenterbetrug: Geschädigte tätigt Echtzeitüberweisungen

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Eine 62-jährige Geschädigte erhielt bereits am Montag, 30.01.2023, eine SMS-Nachricht, in welcher sich der unbekannte Täter als Kind der Geschädigten ausgab und vortäuschte, eine neue Rufnummer zu haben.

Die Geschädigte ging auf die SMS ein, woraufhin sie von dem unbekannten Täter eine Nachricht über eine Messenger-App einer anderweitigen Nummer erhielt. Im Zuge der Kommunikation über die App wurde die Geschädigte mehrfach zu Überweisungen sowie zur Herausgabe ihrer Zugangsdaten für das Online-Banking aufgefordert. Die Geschädigte überwies insgesamt einen mittleren vierstelligen Betrag an ein deutsches Konto. Der unbekannte Täter versuchte zudem weitere Zahlungen mit den erlangten Online-Banking-Daten zu tätigen, welche mittels TAN bestätigt werden musste. Aufgrund mangelnden technischen Verständnisses konnte die Geschädigte glücklicherweise die TAN nicht an den unbekannten Täter übermitteln. Nachdem die Zahlungen über das Online-Banking nicht möglich waren, wurde die Geschädigte erneut aufgefordert, einen mittleren vierstelligen Betrag zu überweisen, was aufgrund des Tageslimits nicht möglich war.

Am nächsten Morgen erkannte die Geschädigte den Betrug und konnte die erste getätigte Überweisung eines vierstelligen Betrages durch die Bank zurückholen lassen. Zudem wurden die Zugangsdaten für das Online-Banking umgehend geändert. Der Geschädigten entstand letztendlich ein Vermögensschaden im niederen vierstelligen Bereich, da dieser per Echtzeit überwiesen wurde.