Stuttgart – Ulm | Verdacht der Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte – Ermittlungen gegen Polizeibeamte

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Seit Ende Oktober 2022 ermittelten das Polizeipräsidium Ulm und die Staatsanwaltschaft Ulm wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen einen 28-jährigen Polizisten. Dieser soll über einen Messenger-Dienst in verschiedenen Chatgruppen strafrechtlich relevante Inhalte verbreitet haben.

Im Zuge der Ermittlungen rückten fünf weitere Polizeibedienstete aufgrund des Verdachts der Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in den Fokus der Ermittler. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) übernahm daher die Ermittlungen. Das LKA Baden-Württemberg überprüfte seither rund 6.000 Chatgruppen und stellte dabei weitere Nachrichten mit strafrechtlich relevanten Inhalten fest. Es identifizierte bislang rund 70 Polizeibedienstete als Teilnehmerinnen und Teilnehmer in diesen Chatgruppen. Gegen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Chatgruppen werden disziplinarrechtliche Untersuchungen geführt. Gegen insgesamt sieben Polizeibedienstete laufen strafrechtliche Ermittlungen.

Die erfolgten Auswertungen der Mobiltelefone ziehen nun die Einleitung von weiteren Ermittlungsverfahren nach sich. Die Staatsanwaltschaft Ulm und das LKA BW ermitteln derzeit gegen fünf weitere Polizeibedienstete wegen des Besitzes von Kinderpornografie. Diese stehen im Verdacht, im Sommer 2019 in einer Chatgruppe ein Video mit kinderpornografischem Inhalt von einem der oben genannten beschuldigten Polizeibeamten empfangen zu haben. Am 16.12.2022 kam es daher zu Durchsuchungsmaßnahmen, bei der weitere Mobiltelefone sowie Hardware und Speichermedien sichergestellt beziehungsweise beschlagnahmt wurden. Die Ermittlungen dauern noch an.