Marktoberdorf | Verstoß gegen das Bayerische Versammlungsgesetz – Auflagen nicht eingehalten

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Am Montagabend, 02.01.2023, beschwerte sich eine Anwohnerin der Angerstraße in Marktoberdorf über eine Lärmbelästigung durch eine angemeldete Versammlung, da die Veranstaltungsteilnehmer am Haus der Beschwerdeführerin mit Trommeln und Trillerpfeifen vorbeizogen. Durch den Lärm wurde auch das Baby geweckt.

Eine Prüfung des Veranstaltungsbescheides ergab, dass lärmerzeugende oder verstärkende Kundgebungsmittel in diesem Bereich nicht genutzt werden dürfen. Die Veranstalter müssen nun mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Bayerische Versammlungsgesetz rechnen.