Raketen, Böller und Co. | Der Verkauf hat begonnen – Vorsichtig sein!

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Dieses Jahr sind Raketen, Böller und Co. wieder vom 29.12. bis zum 31.12. im Handel erhältlich und das sogenannte „Böllerverbot“ besteht nur noch an bestimmten Plätzen. Doch welche Gegenstände dürfen legal gezündet werden und welche sind trotz alledem aufgrund ihrer Gefährlichkeit illegal?

Pyrotechnik der Kategorie 3 und 4 ist oftmals auf Märkten im benachbarten Ausland oder im Internet zu günstigen Konditionen frei erhältlich, in Deutschland jedoch nicht erlaubt. Selbst eine vorhandene CE-Zertifizierung für Kategorie 3 Feuerwerk auf ausländischen pyrotechnischen Gegenständen schützt nicht vor Strafe. Feuerwerk der Kategorie 3 ist zwar in vielen europäischen Ländern für Personen über 21 Jahren frei verkäuflich, nicht jedoch in Deutschland.

Das große Problem bei Feuerwerk aus dem Ausland oder Internet ist, die in der Regel unklare Zusammensetzungen dieser verbotenen pyrotechnischen Erzeugnisse, weshalb deren Verwendung mit extremen Risiken verbunden ist und zu lebensgefährlichen Verletzungen führen kann. Sie entsprechen nicht den hiesigen Sicherheitsstandards. So besteht unter anderem die Gefahr von Fehlzündungen der unkontrollierten Ware. Außerdem haben sie aufgrund ihrer anderen chemischen Zusammensetzung eine wesentlich höhere Wirkung als hiesige Feuerwerkskörper.

Grafik: BLKA, München

Der Umgang mit nicht CE-zertifizierter Pyrotechnik stellt in Deutschland einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar. Bußgelder bis zu 50.000 Euro, sogar Freiheitsstrafen, sind hier möglich.

Daher sollte man beim Kauf unbedingt auf die CE-Zertifizierung mit entsprechender Einstufung achten. Diese muss auf allen pyrotechnischen Produkten in deutscher Sprache aufgedruckt sein.

Für den richtigen Umgang mit Pyrotechnik rät Ihnen das Bayerische Landeskriminalamt:

  • Erwerben und verwenden Sie nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper
  • Versuchen Sie niemals Feuerwerk selbst zu basteln
  • Halten Sie sich an die Gebrauchsanweisungen
  • Zünden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien und mit genügend Abstand zu Menschen, Tieren und leicht entzündlichen Materialien
  • Feuern Sie Raketen nur aus senkrechten und sicher stehenden Behältern, z. B. leeren Flaschen im Getränkekasten
  • Heben Sie niemals Blindgänger auf oder entzünden Sie diese erneut
  • Entzünden Sie Feuerwerkskörper niemals in der Hand
  • Verkürzen Sie keine Zündschnüre und bündeln Sie keine Feuerwerkskörper
Grafik: BLKA, München