Flughafen Memmingen | Arbeitsintensives Wochenende für die Grenzpolizei am Allgäu Airport

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Das vergangene Wochenende hatte es für die Polizisten der Grenzpolizeigruppe der Polizeiinspektion Memmingen in sich. Anlässlich der grenzpolizeilichen Ein- sowie Ausreiskontrollen am Allgäu Airport Memmingen stellten die Beamten unter anderem zahlreiche Verstöße nach dem Aufenthaltsgesetz sowie einige Fahndungsnotierungen (Haftbefehle, ausgeschriebene oder verloren gemeldete Dokumente) fest.

Vor allem die Überwachung der ausländerrechtlichen Vorgaben führte zu 14 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts in Deutschland. Den betroffenen Personen im Alter zwischen 25 und 56 Jahren gestatteten die Polizeibeamten nach Hinterlegung von Sicherheitsleistungen in Form von Bargeld die Ausreise in ihre Heimatländer (überwiegend nach Süd-Osteuropa).

In weiteren fünf Fällen untersagten sie die Einreise nach Deutschland, da die überwiegend aus Osteuropa stammenden Reisenden im Alter von 32 bis 64 Jahren ohne die erforderlichen Aufenthaltserlaubnisse unterwegs waren oder die sonstigen Voraussetzungen nicht erfüllten.

Die Beamtinnen und Beamten sind gehalten, Personen, die das Touristenprivileg in Anspruch nehmen wollen und daher sich ohne Aufenthaltstitel 90 Tage erlaubt im Schengen-Raum aufhalten dürfen, einer besonderen Einreisekontrollen zu unterziehen. Bei derartigen Verdachtsfällen weisen die Polizeibeamten die Betroffenen zurück, im Idealfall können sie mit dem ankommenden Flugzeug wieder zurückfliegen.

 

Am Samstagnachmittag, 16.09.2022, stellten Beamte der Grenzpolizeigruppe der Polizeiinspektion Memmingen am Allgäu Airport einen 33-jährigen Mann fest, der sich bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach London (Großbritannien) mit einem italienischen Reisepass auswies. Bei der genaueren Überprüfung des Reisepasses stellten die Polizeibeamten aber fest, dass es sich um eine gute Fälschung handelte. Daraufhin durchsuchten die Beamten den Mann als auch seine mitgeführten Gegenstände, was zum Fund eines falschen italienischen Personalausweises sowie eines falschen italienischen Führerscheins führte. Die Beamten nahmen den Mann vorläufig fest und untersagten ihm zunächst die Weiterreise. Anlässlich der polizeilichen Befragung gab der Mann an, albanischer Staatsbürger zu sein, seine echten Dokumente habe er aber nicht bei sich. Auf seinem Smartphone konnte er lediglich Fotos über seinen angeblich echten Reisepass vorlegen.

Die Beamten führten bei dem Albaner eine erkennungsdienstliche Behandlung durch. Mittels seiner Fingerabdrücke ermittelten sie, dass er in Italien Asyl beantragt hatte. Unter seinen einliegenden Personalien besteht zudem eine Fahndungsnotierung aus Schweden, dort wurde er zur Einreiseverweigerung in den Schengen-Raum (und damit auch nach Deutschland) ausgeschrieben. Mittels der falschen Dokumente erhoffte sich der Mann offenbar, unerkannt und unbehelligt nach London fliegen zu können. Nach Deutschland sei er per Taxi aus Mailand gereist. Nachdem ein Asylverfahren in Italien anhängig ist, verwiesen ihn die Beamten zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach Augsburg, zuvor musste er auf Anordnung der Beamten aber eine Sicherheitsleistung hinterlegen.

Die GPG Memmingen ermittelt nun wegen Urkundenfälschung sowie unerlaubter Einreise und Aufenthalts.