Krumbach/Schwaben | Tödliches Familiendrama – niemand hat was von den tödlichen Messerstichen mitbekommen

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Am Montagnachmittag, 29.08.2022, teilte eine Frau aus Krumbach (Schwaben) telefonisch über Notruf 110 bei der Polizeieinsatzzentrale mit, dass sie soeben einen Mann getötet habe. Die Polizeibeamten fanden bei ihrem Eintreffen einen toten Mann vor.

Die alarmierten Beamten der Polizeiinspektion Krumbach trafen die Frau an ihrem Wohnhaus an. Nachdem sie das Haus betreten hatten, fanden sie dort den Leichnam eines Mannes. Die Polizeibeamten nahmen die 42-jährige tatverdächtige Mitteilerin vorläufig fest.

Bei dem 83-jährigen Getöteten handelt es sich um einen Verwandten, der im gleichen Haus wie die mutmaßliche Täterin lebte. Der verständigte Notarzt konnte trotz unverzüglich eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen nur noch den Tod des Mannes feststellen.

Die polizeilichen Ermittlungen übernahm die Kriminalpolizei Memmingen. Die Spurensicherung am Tatort und am Leichnam erfolgte durch Beamte der Kriminaltechnik und den Leiter der Rechtsmedizin Ulm. Der sachleitende Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Memmingen kam ebenfalls zum Tatort. Die Beamten stellten die mutmaßliche Tatwaffe, ein Messer, sicher.

Die ersten Ermittlungen erhärteten den Tatverdacht gegen die 42-Jährige. Eine Obduktion des Leichnams zur Klärung der Todesursache fand heute beim Institut für Rechtsmedizin in Ulm statt. Die Obduktion bestätigte, dass der Mann durch äußerliche Gewalteinwirkung in Form von Stichverletzungen zu Tode kam.

Weitere Hausbewohner, Angehörige und Nachbarn hatten von der Tat nichts mitbekommen. Sie wurden nach Bekanntwerden der Tat durch Mitarbeiterinnen des Kriseninterventionsteams (KIT) betreut.

Warum es zur Tat kam und was das Motiv dafür war, soll durch die weiteren Ermittlungen der Kriminalpolizei aufgeklärt werden. Die mutmaßliche Täterin wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Memmingen der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Memmingen vorgeführt. Diese erließ wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags einen Haftbefehl und die Beschuldigte wurde daraufhin in eine bayerische Justizvollzugsanstalt gebracht.