A7 – Füssen | Mit Haftbefehlen und Waffen an der Grenze – Bundespolizei landet teure Fahndungstreffer

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In den vergangenen Tagen (16., 17. und 20.06.2022) hat die Bundespolizei bei Grenzkontrollen unter anderem drei Haftbefehle vollstreckt und dabei etwa 10.000 Euro Justizschulden eingetrieben. Neben den Fahndungstreffern deckten die Polizeibeamten noch drei waffenrechtliche Verstöße auf.

Am Montagnachmittag, 20.07.2022, kontrollierten Bundespolizisten am Grenzübergang Füssen-Ziegelwies einen deutschen Staatsangehörigen. Bei der Fahndungsüberprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Kempten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag. Demnach war der 32-Jährige bereits im Frühjahr 2019 in einem Strafbefehl zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von fast 3.000 Euro verurteilt worden. Der Mann konnte seine Justizschulden vor Ort begleichen und so eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.

In der Nacht auf Freitag, 17.06.2022, stoppten die Beamten am selben Grenzübergang einen in Österreich wohnhaften Rumänen. Bei der Überprüfung des 27-Jährigen schlug sogleich der Fahndungscomputer an. Gegen den Gesuchten lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Der Verurteilte war den Justizbehörden fast 1.000 Euro schuldig geblieben. Nach Zahlung der geforderten Summe konnte der Mann seine Fahrt fortsetzen.

Bereits am Donnerstag, 16.06.2022, hatte eine deutsch-türkische Fahrgemeinschaft die Bundespolizisten am Grenztunnel Füssen (BAB A7) etwas länger beschäftigt. Fahrer sowie Beifahrer, beide türkische Staatsangehörige, konnten keinerlei einreise- und aufenthaltslegitimierende Dokumente vorweisen. Die Beamten recherchierten jedoch, dass beide im Besitz gültiger türkischer Reisepässe sowie deutscher Aufenthaltstitel waren. Die mitreisende Ehefrau des Beifahrers führte ihren deutschen Personalausweis bei sich. Für die Kinder, die wie die Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit sind, lagen nur Krankenversicherungskarten vor.

Weiterhin stellten die Bundespolizisten bei der Überprüfung fest, dass gegen den 38-jährigen Beifahrer eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Ulm vorlag. Demnach war der Mann bereits im Mai 2018 wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Einen Teil der Geldstrafe samt Verfahrenskosten in Höhe von 6.200 Euro hatte der Verurteilte noch nicht beglichen und holte dies nun bei den Beamten nach.

Die Polizisten fanden außerdem im Fahrzeug ein zugriffbereites Butterflymesser sowie einen Teleskopschlagstock auf, welche dem Fahrer zugeordnet werden konnten. Die Beamten zeigten den Mann, gegen den durch das zuständige Landratsamt ein Waffenbesitzverbot erlassen worden war, wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz an und stellten die Gegenstände sicher. Die Frau des Beifahrers, die auf dem Rücksitz saß, hatte ein Springmesser mit einer Klingenlänge von 8,5 Zentimetern zugriffsbereit neben sich abgelegt. Die 35-Jährige erhielt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und musste das Messer an die Beamten abgeben. Nach Abschluss der Maßnahmen und Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Nichtmitführens von Reisedokumenten bei der Grenzkontrolle konnte die Fahrgemeinschaft entlassen werden.