Nesselwang | Kinderfahrrad im „Fakeshop“ gekauft und nicht erhalten

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Bereits Anfang Mai 2022 bestellte ein 36-jähriger Familienvater ein Kinderrad im Internet. Er leistete eine Zahlung im mittleren dreistelligen Bereich. Als das Kinderrad nach zwei Wochen immer noch nicht geliefert wurde, machte ihn das stutzig. Er versuchte den Anbieter abermals im Internet aufzurufen, dieser Versuch schlug jedoch fehl, da es sich um einen „FAKESHOP“ handelte.

Die Polizei Füssen weist daraufhin, dass es sich bei solchen vermeintlichen “Schnäppchen“ oftmals um Betrüger handelt. Eine Überprüfung des Impressums sowie Rezessionen zum Händler bewahren den Käufer oftmals vor schlimmerem.