Vermisste Kinder in Bayern – Polizei nimmt jeden Fall ernst

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Sie sind auf der Flucht aus ihrer Heimat allein in Deutschland angekommen, von zu Hause ausgerissen oder ihrem Vormund entzogen worden: Zum Stichtag 16. Mai 2022 wurden in Bayern 361 Kinder unter 14 Jahren vermisst. Anlässlich des Tags der vermissten Kinder an diesem Mittwoch (25. Mai 2022) weist das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) als Zentralstelle darauf hin, dass sich die Polizei jedem vermissten Kind mit allen Mitteln widmet, die ihr zur Verfügung stehen.

Bei dem großen Teil der aktuell vermissten Kinder (157) handelt es sich um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die meisten von ihnen kamen in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland, zusammen mit Hunderttausenden anderen Schutzsuchenden. Sie gelten oft mehrere Jahre als vermisst. In der Regel geht die Polizei nicht von einer Straftat aus, da Bayern für viele minderjährige Flüchtlinge erfahrungsgemäß nur eine Zwischenstation darstellt.

94 der 361 vermissten Kinder sind ihren Eltern oder ihrem Vormund entzogen worden, zum Beispiel wegen Streitigkeiten um das Sorgerecht. Bei 99 Kindern handelt es sich um Ausreißer, die wiederholt weglaufen und wieder zurückkommen. Die Zahl der Fälle, bei denen die Polizei ein Tötungsdelikt vermutet, liegt derzeit im niedrigen zweistelligen Bereich.

Diese Zahlen sind immer eine Momentaufnahme und können sich sehr schnell ändern. Manche Kinder kehren schon nach kurzer Zeit zurück nach Hause. Erreichen Vermisste außerdem ein bestimmtes Alter, werden sie nicht mehr in der Statistik der verschwundenen Kinder erfasst. Die Ausnahme sind vermutete Tötungsdelikte. Hier gelten die Opfer so lange als vermisste Kinder, bis eine Leiche gefunden wurde oder die Ermittlungen eingestellt werden.

Zuletzt hat sich die Zahl der vermissten Kinder in Bayern pro Jahr kaum verändert. Auch die hohe Aufklärungsquote blieb gleich. 2021 wurden 929 vermisst, 859 Fälle wurden aufgeklärt. 2020 betrug die Zahl der vermissten Kinder 824. Es wurden 780 Fälle geklärt. 2015 und 2016 war die Zahl mit der Ankunft Hunderttausender Schutzsuchender in Deutschland gestiegen. Zuvor hatte sie stets bei 130 bis 140 gelegen.

Minderjährige – also unter 18-Jährige – gelten allgemein dann als vermisst, wenn sie ihr gewohntes Umfeld verlassen haben und ihr Aufenthaltsort unbekannt ist. Bei ihnen geht die Polizei erst einmal grundsätzlich davon aus, dass eine Gefahr für Leib oder Leben besteht – bis die Ermittlungen etwas anderes ergeben.

Konkret heißt das, dass die Beamtinnen und Beamten zum Beispiel eine Öffentlichkeitsfahndung starten, an den bekannten Aufenthaltsorten aktiv nach dem vermissten Kind suchen und Angehörige, Freunde oder andere Bekannte befragen.

Die Vermisstendienststelle beim BLKA unterstützt unter anderem die ermittelnden Kolleginnen und Kollegen der Polizeipräsidien bei der Arbeit. Einerseits erforscht sie fortwährend Hintergründe zu den Vermissungen von Kindern, um daraus nützliche Erkenntnisse für aktuelle Vermisstenfälle zu gewinnen. Andererseits hilft die Vermisstendienststelle bei der Identifizierung vermisster Menschen, indem sie zum Beispiel vergleichende Auswertungen in einer speziell dafür angelegten bundesweiten Datenbank vornimmt. Gleichzeitig ist sie dafür zuständig, die Vermissten im Freistaat zentral zu erfassen sowie Fahndungen an andere Bundesländer und an das Bundeskriminalamt zu steuern. Ziel ist es, einen reibungslosen Austausch von Informationen zu gewährleisten, um Vermisste möglichst schnell wiederzufinden.

Bundesweit wurden im vergangenen Jahr nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) 14.454 Kinder vermisst, es wurden 13.973 Fälle aufgeklärt. Im Jahresverlauf 2020 wurden 14.614 Kinder vermisst gemeldet. 14.223 wurden wieder angetroffen oder aufgefunden.

Falls Angehörige ein Kind vermissen, sollten sie so schnell wie möglich die Polizei verständigen. Dazu kann zunächst der Notruf 110 kontaktiert werden. Dort erhalten Betroffene Beratung und den Kontakt zu der für sie zuständigen Polizeiinspektion. Die Beamtinnen und Beamten der jeweiligen Dienststelle nehmen anschließend die Vermisstenanzeige auf und besprechen mit den Angehörigen das weitere Vorgehen.

Die aktuellen Öffentlichkeitsfahndungen der Bayerischen Polizei sind hier zu finden:

https://www.polizei.bayern.de/fahndung/personen/vermisste/index.html