Landgericht Memmingen | Vergewaltigungsprozess gegen Notfallsanitäter endet mit Freispruch

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Der 45-jährige Notfallsanitäter vom Bayerischen Roten Kreuz (BRK) Memmingen-Unterallgäu war vor dem Memminger Landgericht angeklagt, eine hilflose Patientin während der Fahrt von der Stadtmitte ins Klinikum missbraucht zu haben. Auch soll er zwei Kolleginnen sexuell belästigt haben. Das Memminger Landgericht hat nun entschieden und den Notfallsanitäter von den Vorwürfen freigesprochen.

Die Strafkammer bei Landgericht Memmingen ist nach der Beweisaufnahme samt Vernehmung zahlreicher Zeugen und Sachverständiger nicht von der Schuld des 45-Jährigen überzeugt, so die Pressestelle des Gerichts. Aus diesem Grund gilt der strafrechtliche Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“, der nur einen Freispruch zuließ.

Im Prozess hatte der Angeklagte seine Unschuld beteuert. „Ich habe die Patientin während der Fahrt nicht berührt“, sagte er vor der Strafkammer. Auch die Vorwürfe der sexuellen Belästigung mit den beiden Kolleginnen hatte er bestritten. Mit der einen Kollegin habe er damals gemeinsamen Dienst gehabt. Im anderen Fall sei vermutlich ein falscher Eindruck entstanden. Er habe die Kollegin nicht belästigen wollen.

Anderthalb Jahre nach der Durchsuchung der BRK-Rettungswache in Memmingen und der Spurensicherung im Rettungswagen in Bad Wörishofen und auch der privaten Wohnung hatte die Staatsanwaltschaft Memmingen Anklage erhoben. Das Bayerische Rote Kreuz Memmingen-Unterallgäu hatte den Notfallsanitäter sofort vom Dienst freigestellt.

Die Forderung der Staatsanwaltschaft Memmingen im Prozess war eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren, dem hatte sich die Nebenklägerinnen angeschlossen. Der Verteidiger des Angeklagten forderte einen Freispruch, dem folgte die Strafkammer auch.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ist möglich.