Friedrichshafen | Ermittlungen gegen Corona-Testzentrum-Betreiber

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Weil er im Verdacht steht, unberechtigt zahlreiche PCR-Tests angeboten und bescheinigt zu haben, muss sich ein 40-jähriger Betreiber eines Friedrichshafener Corona-Schnelltest-Zentrums nun strafrechtlich verantworten.

Nachdem Ungereimtheiten bei PCR-Test-Bescheinigungen aufgekommen waren, ordnete das zuständige Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ravensburg im März 2022 die Durchsuchung des Test-Zentrums in der Schanzstraße an. Dabei fanden und beschlagnahmten die Beamten des Polizeipostens Friedrichshafen-Altstadt Beweismittel, die den Verdacht weiter erhärteten.

Den umfangreichen Folgeermittlungen zufolge soll der Tatverdächtige im Zeitraum zwischen November 2021 und Februar 2022 Bescheinigungen über PCR-Tests ausgestellt haben, obwohl er von der zuständigen Gesundheitsbehörde lediglich dazu berechtigt war, Antigen-Schnelltests und sogenannte PoC-PCR-Schnelltests zu veranlassen und deren Ergebnis zu bescheinigen.

Die Durchführung der mutmaßlich etwa 360 Tests und das Ausstellen der falschen digitalen PCR-Test-Bescheinigungen stellte der Betreiber den offenbar unwissenden Probanden in Rechnung und erwirtschaftete so in kurzer Zeit einen fünfstelligen Euro-Betrag.

Das zuständige Gesundheitsamt hatte das Testzentrum bereits nach Bekanntwerden der Verdachtsfälle umgehend geschlossen.

Gegen den 40-Jährigen stehen aktuell unter anderem strafrechtliche Vorwürfe wie gewerbsmäßiger Betrug und Fälschung beweiserheblicher Daten im Raum.