A7 – Fellheim | Polizei: Sattelzüge mit unzulässigen lichttechnischen Einrichtungen unterwegs

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Während der Streifenfahrt auf der BAB A7 Höhe Fellheim fiel den Polizeibeamten am Donnerstag, 28.04.2022, kurz vor Mitternacht, ein Sattelzug auf, an welchem offensichtlich mehrere unzulässige lichttechnische Einrichtungen verbaut waren. Obgleich der 62-jährige Fahrer diese allesamt während der Nachfahrt zum nächsten Parkplatz ausschaltete, beanstandeten ihn die Beamten bei der anschließenden Kontrolle nach der Straßenverkehrszulassungsordnung und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Die Betriebserlaubnis war durch die Inbetriebnahme von insgesamt dreizehn unzulässigen Beleuchtungen erloschen. Der 62-Jährige muss diese nun in den nächsten Tagen aus seinem Lkw entfernen und danach nochmals vorfahren.

Nur eine halbe Stunde später hielten die Polizeibeamten einen weiteren Sattelzug an, der ebenfalls rundherum auf unzulässige Art und Weise beleuchtet war. Allein an der Front des Fahrzeugs befanden sich zwölf lichttechnische Einrichtungen, für die der 51-jährige Fahrer keine entsprechende Genehmigung vorweisen konnte. Auch in diesem Fall war die Betriebserlaubnis erloschen. Die Weiterfahrt gestatteten die Beamten hier bis zum Firmensitz, da die unzulässige Beleuchtung vor Ort deaktiviert werden konnte.

Die beiden Kraftfahrer müssen nun mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.