Berkheim | Vorfahrt missachtet – zwei Verletzte

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Am Donnerstag, 18.03.2022, erlitten zwei Personen Verletzungen in Berkheim.

Kurz nach 13 Uhr fuhr ein 56-Jähriger mit seinem BMW in der Bernhard-Riedmiller-Straße an die Kreuzung zur Leutkircher Straße heran. Beim anschließenden Überqueren der Straße missachtete er wohl die Vorfahrt eines Nissan, der aus Richtung Berkheim kam. Die Autos stießen zusammen. Der Nissan kam dadurch von der Fahrbahn ab. Das Auto fuhr in die Büsche, gegen einen kleinen Baum und streifte die Wand eines Gebäudes. Die 36-jährige Fahrerin und ein Mitfahrer erlitten leichte Verletzungen. Rettungswagen brachten beide in Krankenhäuser. Die Polizei Ochsenhausen hat den Unfall aufgenommen. Sie schätzt den Sachschaden an den Autos auf etwa 14.000 Euro.

In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptunfallursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeit der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.