Krumbach/Schwaben | Brautkleid im Netz angeboten – Verkäuferin betrogen

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Eine 31-jährige Frau wollte ihr Brautkleid verkaufen und inserierte dieses in einem Kleinanzeigenportal.

Eine angebliche Käuferin meldete sich bei der späteren Geschädigten und zeigte Interesse an dem Kleid. Letztendlich erreichte die Betrügerin mit einer erfundenen Geschichte über angebliche Freischaltgebühren für die Überweisung des Kaufbetrages, dass die Geschädigte mehrmals Geld ins Ausland überwies. Zuvor Zu einem Verkauf kam es natürlich nicht mehr. Der Schaden beträgt 1.600 Euro.

Die Polizeiinspektion Krumbach rät: Als Verkäufer einer Ware sollte nie vorab etwas an den Käufer überwiesen werden. Wenn der angebliche Käufer dies fordert, brechen Sie den Verkauf sofort ab.