Fellheim | Bei Gefahrgutkontrolle Verstoß gegen das Fahrpersonalgesetz festgestellt

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Am Dienstagvormittag, 08.03.2022, hielten Polizeibeamte des Gefahrguttrupps einen Sattelzug aus Estland auf dem Parkplatz Brühl-Ost an der BAB A7 für eine Kontrolle an.

Der 53-jährige lettische Fahrer war mit zwei sogenannten IBC-Behältern (Boxen zur Lagerung und Transport flüssiger Substanzen, unter anderen von Gefahrgut) beladen, in denen sich umweltgefährdende Stoffe befanden. Beim Auslesen des digitalen Kontrollgerätes stellten die Beamten fest, dass der spätestens alle 90 Tage fällige Download durch das estnische Unternehmen nicht durchgeführt worden war, weshalb der Fahrer eine Sicherheitsleistung in Höhe eines mittleren dreistelligen Betrages hinterlegen musste. Danach durfte der 53-Jährige seine Fahrt fortsetzen. Eine entsprechende Anzeige gegen die Firma leiten die Beamten an das Bundesamt für Güterverkehr weiter.