Oberstdorf | Schneetreiben sorgt für erhöhtes Unfallaufkommen

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Zu fünf Verkehrsunfällen kam es am Montag, 31.01.2022, im Dienstgebiet der Polizei Oberstdorf.

Der starke Schneefall und die damit einhergehenden Straßenverhältnisse, spielten dabei keine unerhebliche Rolle. Gegen 13:00 Uhr kollidierten in der Ludwigstraße ein  52-jähriger Fahrer eines Nissan und ein 33-Jähriger, welcher mit seinem Pkw Toyota in die entgegengesetzte Richtung fuhr. Der 52-Jährige kam dabei aufgrund der Schneeglätte ins Rutschen und geriet in den Gegenverkehr.

Um 17:20 Uhr kam es zum nächsten Unfall im Bereich des Geigerkreisels. Eine 21-Jährige fuhr dabei mit ihrem VW auf einen vorrausfahrenden Pkw Renault auf, welcher vor dem Kreisverkehr warten musste. Das zuvor durchgeführte Bremsmanöver der 21-Jährigen war durch die Glätte erfolglos.

Gegen 18:30 Uhr befuhr ein 21-Jähriger die B19 aus dem Kleinwalsertal kommend in Richtung Oberstdorf. Auf Höhe der Ortschaft Reute, kam der junge Mann nach rechts von der Fahrbahn ab und blieb in Abschüssigem Gelände stecken. Der Pkw Renault wurde durch Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr Oberstdorf geborgen und blieb fahrfähig. Für die Bergung musste die B19 kurze Zeit voll gesperrt werden.

Der nächste Unfall ereignete sich gegen 19:15 Uhr, wieder am Geigerkreisel, wo aufgrund der zuvor genannten Sperrung der B19 der Verkehr stockte. Hierbei waren drei Pkw involviert. Ein 57-Jähriger fuhr einem verkehrsbedingt wartendem Pkw Suzuki auf. Dieser wurde durch den Zusammenstoß und die glatte Fahrbahn in einen davor wartenden VW geschoben. Wenige Fahrzeuge dahinter, kam es kurze Zeit später wiederum zu einem Auffahrunfall. Ein 53-jähriger Fahrer eines BMW stieß hierbei mit einem vorrausfahrenden Pkw Skoda zusammen. Die Bilanz des Tages ist ein entstandener Sachschaden von insgesamt ca. 40.000 Euro. Verletzt wurde glücklicherweise keiner der Unfallbeteiligten.

Gegen zwei Unfallverursacher wurde ein Bußgeldverfahren, wegen nicht an die Straßenverhältnisse angepasster Geschwindigkeit eingeleitet. Diese müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 145 Euro rechnen.