18 Monate Haftstrafe für Geschäftsführer aus dem Raum Osnabrück

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Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte bereits im letzten Jahr einen Mann, der als Geschäftsführer einer Baufirma und mehrerer Spielhallen tätig war, wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 44 Fällen sowie wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Verurteilte von Dezember 2014 bis Februar 2017 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Seiner Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam der Mann nicht nach. Er bezahlte den Lohn seinen Beschäftigten zum großen Teil schwarz aus.

„Dadurch wurden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in einer Gesamthöhe von mehr als 800.000 Euro hinterzogen“, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.

Der Vollzug der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, da der Mann nicht vorbestraft und umfassend geständig war.

Das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück ist rechtskräftig.