Senden | Gastronom verstößt gegen den Infektionsschutz

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Am Donnerstagabend, 20.01.2022, führte die Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Neu-Ulm gemeinsam mit der Polizei eine Gaststättenkontrolle durch. Dabei zeigte sich, dass der Wirt einer Gastwirtschaft sich weigerte, in seinem Lokal einen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske zu tragen. Auch das Personal trug keine Masken. Der Wirt erklärte dazu, dass er seinen Mitarbeiterinnen auch nicht rate, eine Maske zu tragen und zeigte keine Einsicht. Zudem war das Rauchen im Gastraum geduldet worden, weil es angeblich zu kalt sei und man deswegen nicht zum Rauchen in den Außenbereich gehen könne.

Der Gastwirt erhält nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen der festgestellten Verstöße.