Ostallgäuerin um mehrere tausend Euro betrogen

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Im Frühsommer 2021 entdeckte die Ostallgäuerin im Internet bei einem Videoportal einen Film mit dem Titel „Geldgeschenk“. In diesem wurde von einer sterbenskranken Dame in Frankreich berichtet, die ihr Vermögen von 295.000 Euro vor ihrem bevorstehenden Tod an eine „geeignete Person“ verschenken wollte.

Die Ostallgäuerin fühlte sich angesprochen und nahm deshalb Kontakt mit der Französin auf, die einen Rechtsanwalt einschaltete, der der Ostallgäuerin die Überweisung der 295.000 Euro in Aussicht stellte.

Der angebliche Anwalt gaukelte der Frau zunächst vor, dass sie 180 Euro für die entsprechende Spendenurkunde auf ein französisches Bankkonto überweisen müsse. Dem kam die gutgläubige Geschädigte nach und wurde mit Zustellung eines Zertifikats, das sie als Beschenkte auswies, sogleich um Erstattung der Zustellungskosten in Höhe von 350 Euro aufgefordert.

Nach Überweisung dieses Betrags wurden von der Ostallgäuerin noch unter anderem eine  Aktivierungsgebühr bezahlt, um in den Genuss der Geldschenkung zu kommen.

Nachdem die Ostallgäuerin insgesamt mehrere tausend Euro nach Frankreich überwiesen hatte und abermals 1.800 Euro für die Zustellung einer Geldkarte zahlen sollte, wurde die Frau misstrauisch und wandte sich an die Polizei in Kaufbeuren.

Im Rahmen der Ermittlungen konnte geklärt werden, dass die ihren nahen Tod „vorspielende“ Frau  nicht existent ist und sowohl der Film als auch die Kontakte zwischen der Geschädigten und dem Rechtsanwalt durch unbekannte Personen aus einem westafrikanischen Land eingestellt bzw. geführt wurden.

Bislang konnten keine weiteren Hinweise zu den Transaktionen und Unternehmen in Frankreich erlangt werden. Der Sachverhalt wird nun zur weiteren Entscheidungsfindung der Staatsanwaltschaft Kempten vorgelegt.