Buchloe | Verstoß gegen das Jagdgesetz – Wildunfall zu spät angezeigt

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Erst nachdem ihn die Versicherung darauf hinwies, dass er zur Abrechnung eines Wildunfalles die Bestätigung der Polizei oder des Jagdpächters brauche, meldete ein 26-jähriger Mann am Montag einen Wildunfall, der sich bereits am Freitag ereignet hatte. Der Mann hatte ein Reh angefahren, welches nach dem Zusammenstoß weitergelaufen war. Das Bayerische Jagdgesetz schreibt vor, dass Fahrzeugführer, die Schalenwild (u.a. Rehe und Wildschweine) durch An- oder Überfahren verletzen oder töten, dies unverzüglich dem Revierinhaber oder der Polizei mitteilen müssen. Diese Mitteilung kann am einfachsten telefonisch über den Polizeinotruf 110 erfolgen. Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist, dass der Revierinhaber schnellstmöglich das getötete Tier verwerten oder das verletzte Tier suchen und von den Leiden erlösen kann. Der Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit dem Landratsamt zur Ahndung vorgelegt, wo eine Geldbuße bis zu 1.000 Euro festsetzen werden kann.