Kaufbeuren | Aufmerksamer Verkäufer vereitelt Trickbetrug

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Ein aufmerksamer Verkäufer eines Kaufbeurer Supermarktes bewahrte einen Senior vor einen Trickbetrug.

Ein 78-jähriger Kaufbeurer wurde beinahe Opfer eines Anrufbetrugs mit falschen Gewinnversprechen. Der Senior erhielt am Donnerstag, 14.10.2021, zwei Anrufe indem ihm ein Gewinn von 100.000 Euro versprochen wurde. Beim zweiten Telefonat gab sich der unbekannte Anrufer als Polizeibeamter aus und erklärte, dass der Gewinn ausbezahlt wird, wenn Google-Play Karten im Wert von 500 Euro gekauft und übergeben werden.

Der 78-Jährige wollte dann die Karten in einem nahegelegenen Supermarkt kaufen, wurde aber durch einen aufmerksamen Verkäufer auf die bekannte Betrugsmasche aufmerksam gemacht.

Die Polizei rät:

• Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!

• Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900…, 0180…, 0137…).

• Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.

• Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.

• Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren Sie sich seine Antworten.

• Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.

• Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).

• Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.

• Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.

• Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.

• Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.

• Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.

• Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.