Hopfen am See | Drohne über dem Hopfensee – Verbot im Landschaftsschutzgebiet

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Am Dienstagvormittag, 11.04.2021, flog ein 37-Jähriger mit seiner Drohne über dem Hopfensee im Ostallgäu.

Da dies aufgrund des Landschaftsschutzgebietes und der dort vorkommenden Vogelarten jedoch verboten ist, wurde er daraufhin von einem Mitglied des Landesbundes für Vogelschutz angesprochen. Da der 37-Jährige keine Genehmigung für den Drohnenflug vorweisen konnte, erstattete der 79-Jährige Anzeige bei der Polizei.

Den 37-Jährigen erwartet nun ein Bußgeld nach dem Bayrischen Naturschutzgesetz.