A96 – Memmingen | Zahlreiche Polizeistreifen im Einsatz – Personenkontrolle endet mit Widerstand

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Am Dienstagmittag, 30.03.2021, stellte eine Streifenbesatzung der Autobahnpolizei Memmingen auf der BAB A96, zwischen den Anschlussstellen MM-Ost und Memmingen- Nord, einen Sprinter mit Anhänger fest. Das Fahrzeuggespann war mit drei männlichen Personen besetzt. Zur Kontrolle wurde das Fahrzeug an der Anschlussstelle Memmingen-Nord von der BAB abgeleitet und an der Haltebucht der Europastraße in Memmingen einer Schengen- und Verkehrskontrolle unterzogen.

Die drei männlichen Insassen, 25, 29 und 42 Jahre alt, zeigten sich von Beginn an wenig kooperativ und verweigerten jegliche Mitwirkung. Die Männer konnten und wollten nach Aufforderung weder Führerschein noch Ausweise vorzeigen. Stattdessen versperrten sie die Türen des Transporters. Lediglich eine Abmeldebescheinigung eines Einwohnermeldeamtes aus Baden Württemberg mit neuer Adresse in Russland wurde durch die Seitenscheibe, welche einen Spalt weit geöffnet war, ausgehändigt. Weder die Personalien der drei Männer noch die erforderliche Fahrerlaubnis konnten so überprüft werden. Jede weitere Mitwirkung wurde verweigert.

Nachdem Verstärkung am Einsatzort eingetroffen war, wurde den Männer unmittelbarer Zwang zur Öffnung des Fahrzeuges angedroht. Zudem wurden sie darauf hingewiesen, dass die getragene Body-Cam ab sofort die weitere Situation aufzeichnet. Erst daraufhin stieg der Fahrer aus. Gleichzeitig verließen die beiden Mitfahrer das Fahrzeug zur Beifahrerseite, wobei der Ältere aggressiv auf die kontrollierenden Polizeibeamten zuging und sich der Fesselung widersetzte. Bei der Verbringung zu Boden, um ihm die Handfesseln anzulegen, zog er sich leichte Schürfwunden im Gesicht zu. Eine ärztliche Behandlung lehnte er jedoch ab. Da die drei weder Ausweise noch sonstige Dokumente mitgeführt hatten, wurden sie zur Personalienfeststellung zur Polizeidienststelle verbracht. Nachdem beim Fahrer der Verdacht bestand, unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt zu haben, wurde bei ihm eine Blutentnahme im Krankenhaus veranlasst.

Nach Feststellung der korrekten Personalien der drei Männer durften sie ihre Reise fortsetzen. Den Fahrer erwartet eine Anzeige wegen der Fahrt unter Einfluss berauschender Mittel, eine Geldbuße im vierstelligen Bereich sowie drei Monate Fahrverbot, da er schon im Januar wegen Führen eines Kraftfahrzeuges unter Wirkung berauschender Mittel angezeigt worden war. Gegen den älteren der drei Männer, Vater der beiden Jüngeren, wird Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erstattet. Zudem erhalten alle drei eine Anzeige wegen Verweigerung der Angabe der Personalien.