Lindau (Bodensee) | Betrüger am Telefon | Polizei verhindert Geldübergabe

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Ein falscher Rechtsanwalt forderte von einer Frau Geld in niedrigen vierstelligen Bereich. Per Einschreiben sollte das Geld an die Betrüger gesandt werden.

Der aktuelle Fall

Die Kriminalpolizei Lindau erlangte am Donnerstag, 11.03.2021, Kenntnis über einen Betrugsversuch eines falschen Rechtsanwalts zum Nachteil einer 85-Jährigen. Wie die Geschädigte angab, hatte sie am Vormittag mehrere Anrufe eines unbekannten Täter erhalten, der sich als Rechtsanwalt ausgab und sie mit der Behauptung konfrontierte, dass aufgrund eines lange Jahre zurückliegenden Vertragsabschlusses noch eine offene Forderung von über 4.000 Euro besteht. Die 85-Jährige könne diese Forderung aber abwenden, wenn sie einen niedrigeren vierstelligen Geldbetrag per Einschreiben an eine genannte Adresse senden würde, um so eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Um den Druck auf die Geschädigte zu erhöhen, erhielt die Frau in der Folge weitere Anrufe von der angeblichen Rechtsabteilung ihres Kreditinstituts in denen mit der Sperrung des Kontos der Geschädigten gedroht wurde, wenn die Forderung des Rechtsanwalts nicht bedient würde. Aufgrund dieser aufgebauten Drohkulisse gab die Frau schließlich nach, holte die geforderte Summe bei ihrer Bank und gab das Einschreiben bei der Post ab. Da zwischenzeitlich jedoch die Polizei von dem Sachverhalt erfahren hatte, konnte die Frau bei ihrer Rückkehr an ihrer Wohnadresse angesprochen werden. Aufgrund ihrer Angaben, konnte schließlich der Versand des Einschreibens unterbunden werden und die Frau bekam ihr Geld wieder zurück.

Das Phänomen

Hinlänglich bekannt ist die Masche des „falschen Polizeibeamten“. Auch der „falsche Rechtsanwalt“ ist ein Phänomen, das in der Vergangenheit schon mehrfach aufgetreten ist.
Neu hingegen ist: Die Tätergruppierungen lassen sich immer wieder neue Variationen einfallen, um ihre Masche weiter zu verfeinern. Sie ändern ihre Vorgehensweise in Teilen oder komplett ab, um ihrem Vorhaben vermeintliche Legitimität zu verleihen. Die Grundzüge bleiben dagegen immer die gleichen. Die Täter versuchen die Angerufenen zur Übermittlung von Codes oder Daten zu bekommen.

Die Ratschläge

Die Polizei rät:
• Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde oder Institution an, von der die angebliche Amtsperson oder der Bedienstete kommt. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde oder Institution selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben.
• Die Polizei oder ihre Bank wird Sie niemals um Geldbeträge, Zugangscodes oder Transaktionsnummern bitten.
• Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis.
• Bitte sprechen Sie auch mit Verwandten, Bekannten und Ihren Nachbarn über das Phänomen!