B19 – Waltenhofen | Infektionsschutzgesetz: Im Firmenwagen drei Männer ohne Mundschutz

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Am Samstagnachmittag, 13.02.2021, kontrollierte eine Streifenbesatzung der Verkehrspolizei Kempten auf der B19 ein Firmen-Pkw mit Münchner Zulassung kontrolliert.

Im Fahrzeug saßen drei Männer, die keinen Mund-Nasen-Schutz trugen. Eine Recherche in der Einwohnermeldedatei ergab für die drei Personen unterschiedliche Wohnsitze. Die Männer gaben jedoch an, in einer „WG“ zu wohnen; sie konnten aber noch nicht einmal sagen, wie lange sie schon zusammen in dieser „WG“ wohnen.
Die Polizeibeamten überprüfen die Aussage nun. Unabhängig vom Ergebnis bekommen die Männer eine Bußgeldanzeige: Entweder liegt ein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz oder ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz vor. Oder aber es kommt ein Verstoß nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz in Betracht, demzufolge einem zuständigen Amtsträger unter anderem die Adresse korrekt anzugeben ist. Der Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.