Ravensburg | Erneute Kontrollen zur Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr

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Bei zwei weiteren Kontrollaktionen des Polizeipräsidiums Ravensburg zur Einhaltung der Maskentragepflicht im Öffentlichen Personennahverkehr sind mit Unterstützung des Polizeipräsidiums Einsatz, der Wasserschutzpolizei und der Bundespolizei am Dienstag und Donnerstag jeweils etwa 70 Beamtinnen und Beamte nachmittags bis in die späten Abendstunden in den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und im Bodenseekreis flächendeckend unterwegs gewesen.

Von rund 10.000 Personen, die an den beiden Tagen von den Einsatzkräften in Zügen, Bussen oder auf Schiffen oder aber im Freien an Bus- und Bahnsteigen sowie im Wartebereich von Fahrgastschiffen und Bahnhofs- oder Flughafengebäuden angesprochen wurden, musste ein Dutzend angezeigt werden, da sie das Tragen des vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutzes kategorisch ablehnten. Darunter auch ein Fahrgast in einem Linienbus, der sich am Bahnhof in Friedrichshafen vehement weigerte, die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und auch dem daraufhin von der Polizei ausgesprochenen Platzverweis nicht nachkommen wollte. Die Polizisten mussten schließlich nachhelfen und den Maskenverweigerer aus dem Bus ins Freie führen.

Die überwiegende Zahl der kontrollierten Personen habe sich jedoch, so bilanziert Polizeipräsident Uwe Stürmer die Schwerpunktaktionen, nach Ansprache einsichtig gezeigt und die Maske richtig platziert oder aufgesetzt.

Foto: Zwiebler/Symbolbild

Nicht wenige der Fahrgäste zeigten sich nach wie vor erstaunt darüber, dass auch an Bus- und Bahnsteigen oder an Schiffsanlegestellen im Freien eine Pflicht zum Tragen der Maske besteht. Die Polizei weist deshalb noch einmal darauf hin, dass die Mund-Nasen-Bedeckung auch beim und nach dem Aussteigen aus Bus, Bahn oder Schiff getragen werden muss. Erst nach Verlassen des Wartebereichs darf die Maske abgenommen werden.

Angesichts der festgestellten Nachlässigkeit, teils aus Unwissenheit, aber oftmals aus Bequemlichkeit, appelliert der Leiter des Polizeipräsidiums Ravensburg nicht nur an die Vernunft der Fahrgäste, sondern insgesamt an die Bevölkerung, durch das Tragen des Mund- und Nasenschutzes sowie die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln die Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus im Alltag zu minimieren.

„Die Mund-Nasen-Bedeckung dient nicht vorrangig dem Selbstschutz, sondern hat mit Verantwortung, Respekt und Rücksicht gegenüber unseren Mitmenschen zu tun“, unterstreicht der Polizeichef seinen Appell zu solidarischem Handeln. Nur durch umsichtiges und verantwortungsbewusstes Verhalten könne angesichts der wieder steigenden Infektionszahlen eine Ausbreitung der Erkrankung mit dem COVID-19 eingedämmt werden, so Stürmer.

Die Polizei werde auch in den kommenden Tagen auf die Einhaltung der Regeln der Corona-Verordnung achten. Wer dagegen mutwillig verstoße, müsse mit einer konsequenten Sanktionierung seines Fehlverhaltens und einem Bußgeld von bis zu 250 Euro rechnen, kündigt der Leiter des Polizeipräsidiums Ravensburg an.