Landgericht Memmingen | Vater (24) verletzt Säugling lebensgefährlich – Fünf Jahre und drei Monate Haft

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Vor dem Memminger Landgericht wurde am Montag, 14.09.2020, nach mehreren Verhandlungstagen, ein 24-jähriger Vater zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.

Der junge Vater hatte im Januar 2020 seinen vier Monate alten Sohn schwer verletzt.

Die Verletzungen, die der Vater dem Sohn zugefügt hatte, waren lebensgefährlich. Nur der Umstand, dass der Angeklagte das Kind selbst ins Klinikum Memmingen brachte, bewahrte ihn vor einer Verurteilung wegen einem versuchten Tötungsdelikt. Er wurde nun verurteilt wegen gefährlicher Körperverletzung.

Mutter und Vater des Säuglings lebten getrennt. Im Januar 2020 sollte der vereinhalb Monate alte Säugling zum ersten Mal die Nacht beim 24-jährigen Vater verbringen, der ein Umgangsrecht für das Kind hatte. Gegen 04.00 Uhr morgens wachte das Kind auf, weinte und schrie und ließ sich nicht mehr vom Vater beruhigen. Der junge Vater schüttelte daraufhin das Kind und würgte es. Nach eigener Einlassung gab er dem Kind auch „Kopfnüsse“. Diese Schläge hätte auch tödlich sein können.

Das Kind erlitt einen Schädelbruch und Einblutungen. Der Säugling zeigte Hämatome im Kopfbereich, im Gesicht, Hals und Rumpf sowie an Armen und Beinen. Nach den Misshandlungen legte der Kindsvater den Säugling wieder in sein Bettchen und schlief weiter. Erst am Vormittag brachte er dann das Kind in die Notaufnahme ins Klinikum Memmingen.