Lindau | Grenzpolizei hat alle Hände voll zu tun

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22-08-2013 online-datenabfrage schleierfahndung-lindau kontrollsystem poeppel new-facts-eu
Foto: Pöppel/Symbolbild

Einen arbeitsintensiven und erfolgreichen Start in die Arbeitswoche verzeichnete die Grenzpolizei Lindau. Am Montagabend, 29.06.2020, wurden Zivilfahnder im Rahmen der Schleierfahndung bei ihren Bahnhofskontrollen fündig. Zunächst fiel den Beamten der Marihuana Geruch auf, den zwei Männer verströmten. Diese rauchten ungeniert am Bahnsteig in Buchloe einen Joint. Den Joint versuchten sie vergeblich zu verstecken, als sie durch die Beamten kontrolliert wurden. Bei der anschließenden Durchsuchung der beiden 25- und 35-jährigen Brüder konnte zwar kein weiteres Rauschgift gefunden werden, jedoch waren die beiden jeweils im Besitz eines totalgefälschten Führerscheines. Neben der Strafanzeige wegen des Joints erwartet beide ein Verfahren wegen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen.

Bei der Überwachung des überregionalen Verkehrs auf der A7 fielen den Beamten am frühen Abend zwei hochwertige Fahrzeuge aus Schweden auf. Ein SUV und eine Sportlimousine der oberen Preisklasse wurden daher angehalten und die Insassen überprüft. Ein Abgleich der Personen und der Fahrzeuge im internationalen Fahndungsbestand des Schengener Informationssystems brachte hier den Erfolg. Sowohl zwei der Reisenden, als auch beide Fahrzeuge waren durch die Polizei in Schweden zur Fahndung zum Zwecke der Strafverfolgung ausgeschrieben. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen konnten die Personen ihre Fahrt Richtung Italien fortsetzen. Die Erkenntnisse werden über das Bundeskriminalamt nach Schweden weitergeleitet.

In der Nacht des Dienstag führte die Kontrolle einer 32-jährigen Fahrzeuglenkerin auf der Autobahn A96 zu mehreren Tatbeständen. Gleich zu Beginn der Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen die Dame ein aktueller Entzug der Fahrerlaubnis bestand und sie somit kein Fahrzeug führen durfte. Während des Gespräches konnten die Beamten zudem drogentypische Ausfallerscheinungen feststellen, welche durch einen Drogentest auf Amphetamin bestätigt wurde. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges konnten die Fahnder dann auch noch eine Taschenlampe sicherstellen, da diese verbotenerweise die Funktion eines Elektroschockers hatte. Eine Blutentnahme, eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Drogeneinfluss und eine Anzeige nach dem Waffengesetz waren hier die Folge.

Nahezu zeitgleich kontrollierte eine weitere Streife der Grenzpolizei am kleinen Grenzübergang in Lindau einen VW aus Vorarlberg. Der 36-jährige Mann wurde aktuell wegen Steuerhinterziehung gesucht. Die Familienkasse einer Bayerischen Finanzbehörde suchte den Geschäftsmann, da er den Behörden gegenüber verschwieg, dass er nicht mehr in Deutschland lebte. Dadurch entstand dem Fiskus ein Schaden i. H. v. knapp 5.000 Euro aufgrund zu Unrecht erhaltendem Kindergeld. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges wurde zudem griffbereit ein verbotenes Messer aufgefunden und sichergestellt. Diesbezüglich erwartet den Steuersünder jetzt noch ein Bußgeld des Landratsamtes.

Im Laufe des Nachmittages vom Mittwoch konnten die Beamten der Lindauer Grenzpolizei dann weitere drei Fahndungstreffer, zwei Drogenfahrten und einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz feststellen.
Zunächst wurde am frühen Nachmittag auf der Autobahn A96 ein BMW aus der Schweiz näher in Augenschein genommen. Bei dem 35-jährigen Mann somalischer Herkunft, der den Geschäftswagen lenkte, wurden sofort drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt. Ein durchgeführter Drogentest bestätigte zudem den Verdacht der zivilen Schleierfahnder. Bei einem Blick in das Reisegepäck konnten noch knapp vier Gramm Marihuana sichergestellt werden. Eine Blutentnahme und Anzeigenaufnahme auf der Dienststelle war die unmittelbare Folge. Aufgrund mangelnder Barmittel wurde der Angestellte durch den herbeigerufenen Arbeitgeber durch Hinterlegung von insgesamt 1.000 Euro für das Bußgeld- und Strafverfahren ausgelöst. Die Weiterfahrt mit dem Geschäftswagen musste der Arbeitgeber organisieren, da der angezeigte Lenker zunächst kein Fahrzeug mehr lenken durfte.
Im Stadtgebiet Lindau kontrollierte kurze Zeit später eine uniformierte Streife der Grenzpolizei einen Kleintransporter mit Kennzeichen aus Nordhessen. Bei den angetroffenen vier Insassen handelte es sich ausschließlich um Osteuropäer. Schnell bestätigte auch hier die Überprüfung, dass sowohl das Fahrzeug selbst, als auch zwei der vier Insassen polizeilich gesucht wurden. Wegen Straftaten im Betrugsbereich, eines Urkundsdeliktes und eines Versicherungsverstoßes hatten sowohl die Kriminalpolizei aus Nürnberg, die Staatsanwaltschaft aus Landshut und die Staatsanwaltschaft aus Braunschweig, Interesse an den Überprüften. Nach Erledigung der schriftlichen Formalitäten konnten die aus Rumänien stammenden Handwerker ihre Reise fortsetzen.
Gegen Spätnachmittag wurden in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zoll und einer Zivilstreife der Grenzpolizei Lindau bei einem 45-jährigen Deutschen aus Thüringen ebenfalls drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt. Auch hier bestätigte ein Drogentest die Einnahme von Amphetaminen. Neben der Anzeigenaufnahme und der obligatorischen Blutentnahme erwarten den Fahrzeuglenker ein Bußgeld und ein Fahrverbot. Die Weiterfahrt musste der Mann ebenfalls für die nächsten 24 Stunden unterbrechen.
Gegen 22.00 Uhr schlug schließlich erneut der Fahndungscomputer Alarm. Bei der Überprüfung eines Kleintransporters auf der Autobahn A96 wurde einer 49-jährigen Deutschen mit Wohnsitz in Vorarlberg deren Zahlungsmoral zum Verhängnis. Gegen sie bestand ein rechtskräftiger Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Rostock wegen Trunkenheit im Verkehr aus dem Jahre 2017. Demnach stand sie mit rund 1.400 Euro Reststrafe in der Schuld der Justiz. Die Frau war aufgrund mangelnder Barmittel und nicht ausreichend gedeckter Bankkarten nicht zahlungsfähig. Um ihr die alternativen 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu ersparen, wurde es nach Rücksprache mit der Polizei in Heilbronn ermöglicht, dass die dort lebende Mutter das Geld einzahlte. So konnte die Frau schließlich gegen Mitternacht ihre Fahrt fortsetzen.