Schwaben Süd/West | Bilanz zum Osterwochenende – Besonnenes Verhalten der Bevölkerung

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Foto: Polizeipräsidium Schwaben Süd/West

Die Polizei zwischen Donau und Alpen blickt auf ein insgesamt ruhiges Osterwochenende unter den zurzeit herrschenden besonderen Umständen zurück. Der weit überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger befolgte die Regelungen der geltenden Ausgangsbeschränkungen.

Die Kontrollen wurden auch an diesem Wochenende wieder im Schnitt von etwa 250 (Freitag) bis 300 (Samstag und Sonntag) Beamtinnen und Beamten durchgeführt. Die Dienststellen erhielten vor allem in größeren städtischen Bereichen und den Ausflugszielen Unterstützung von der Bereitschaftspolizei.
Die Bergregionen wurden unter anderem durch einen Polizeihubschrauber sowie Beamte der Alpinen Einsatzgruppe des Präsidiums kontrolliert.

Nachfolgend werden einige Bereiche beleuchtet und eine Bilanz gezogen. Angaben für Ostermontag stellen den Stand bis 12:00 Uhr dar.

Einsatzgeschehen allgemein

Das Einsatzgeschehen war das gesamte Osterwochenende über insgesamt ruhig. Insbesondere am Samstag- und Sonntagnachmittag stieg die Einsatzbelastung etwas an, da sich der Ausflugsverkehr aufgrund des guten Wetters bemerkbar machte. Am Freitag rückten die Beamtinnen und Beamten zu etwa 45 Einsätzen mit Corona-Bezug aus (Samstag: 136, Sonntag: 93). Am Ostermontag waren es bis Mittag lediglich noch 10.
In der Regel war der Einsatzanlass eine Wahrnehmung zu potentiellen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen, die von den Beamtinnen und Beamten überprüft wurde.

Verkehrslage

Es herrschte das gesamte Osterwochenende vergleichsweise wenig Verkehr, darunter auch kaum Ausflugsverkehr. Auswärtige Fahrzeuge und Motorräder wurden an allen drei Tagen nur vereinzelt festgestellt. Die Hauptverkehrswege (BAB 7, BAB 980, B12 und 19) wiesen ein extrem niedriges Verkehrsaufkommen auf (Ausnahme: B19 am Samstag im Bereich Sonthofen, dort zeitweise reger Verkehrs mit überwiegend örtlichen Kennzeichen an den Fahrzeugen).
Bei den durchgeführten Kontrollen konnten die Fahrzeugführerinnen und -führer in der Regel triftige Gründe für ihren Fahrtantritt geltend machen.
Spezielle Kontrollen wurden das gesamte Wochenende in Bezug auf den Motorrad-Ausflugsverkehr zwischen Baden-Württemberg und Bayern durchgeführt. Einerseits stellte die Polizei hier keinen örtlichen Schwerpunkt fest, anderseits konnten die Zweiradfahrerinnen und -fahrer auch hier in der Regel einen triftigen Grund vorweisen.

Das Verkehrsaufkommen generell war am Osterwochenende weit geringer als sonst. Zwei durchgeführte stationäre Geschwindigkeitsüberwachungen, eine am Samstag auf der Bundesstraße 19 zwischen Kempten und Sonthofen (Höhe Herzmanns, Lkr. Oberallgäu), die zweite am Sonntag auf der B16, Höhe Roßhaupten (Lkr. Ostallgäu), ergaben über mehrere Stunden einen Verkehrsdurchfluss von etwa einem Drittel bzw. sogar nur etwa 15 Prozent eines jeweiligen Vergleichstages. Auch die hierbei getroffenen Beanstandungen waren statistisch nicht auffällig.

Der lokal vor Ort festgestellte Verkehr waren ganz überwiegend Spaziergänger und Radfahrer aus der näheren geografischen Umgebung. Von den Ausflugszielen abgesehen (siehe unterhalb) handelte es sich dabei nahezu ausschließlich um Einheimische. Vor allem der Rad(ausflugs-)verkehr stieg aufgrund des guten Wetters stark an.

Ausflugsverkehr in die Berge und an die Seen

Der Ausflugsverkehr in die Alpen wurde, wie am vergangenen Wochenende auch schon, sporadisch durch die Polizei überwacht. Hierbei stellten die Beamtinnen und Beamten, mit Ausnahme nachfolgender Punkte, keinen besonders gesteigerten Wandererandrang fest:
• BAD HINDELANG, LKR. OBERALLGÄU. Im frei zugänglichen Klettergarten „Am Weiher“ trafen die Beamten am Freitag nach einer Mitteilung etwa 15 Kletterer an. 10 Personen waren Familien oder lebten in häuslicher Gemeinschaft, fünf Personen konnten keine Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung in Anspruch nehmen, daher leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren ein. Die anderen Personen wurden in Bezug auf die Ausführung einer gefahrgeneigten Tätigkeit und der damit verbundenen Unfallgefahr belehrt und zeigten sich einsichtig.
• OBERSTAUFEN, LKR. OBERALLGÄU. An der Talstation der Hochgrat-Bahn stellte eine Streifenbesatzung sowohl am Freitag als auch am Samstag mehrere parkende Fahrzeuge fest. Überwiegend handelte es sich dabei um örtliche Kennzeichen. Ermittlungsverfahren nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz wegen des herrschenden Parkverbots wurden eingeleitet.
• WERTACH, LKR. OBERALLGÄU. Bei Wertach nahm am Samstag ein Bürger einen Gleitschirmflieger war. Bei einer anschließenden Kontrolle durch die Polizei zeigte sich der Mann uneinsichtig. Derzeit ist noch unklar, ob der Mann eine Start- und Landeerlaubnis hatte, Papiere führte er nicht mit sich.
Zu Bergunfällen, wie am letzten Wochenende, kam es diesmal nicht.

An den größeren Seen im Schutzbereich (Bodensee, Weißensee, Forgensee, Hopfensee, Schwansee, Alpsee) stellte die Polizei insbesondere am Samstag ab der Mittagszeit vergleichsweise hohes Besucheraufkommen fest. Die Bürgerinnen und Bürger hielten sich allerdings überwiegend an die bekannten Rahmenbedingungen, es gab daher wenig Grund zu Beanstandungen für die Beamtinnen und Beamten.
Rund 70 Prozent der im Bereich Füssen festgestellten Fahrzeuge waren auswärtigen Zulassungsbezirken zuzuordnen (Augsburg, München, Starnberg und angrenzendes Baden-Württemberg). In diesem Zusammenhang kontrollierte Personen nannten nahezu in jedem Fall einen triftigen Grund für ihren Aufenthalt (beispielsweise einen Spaziergang, Sport oder Bewegung an der frischen Luft).
Am Freitag, am Sonntag und am Ostermontag (Ausnahme hier: IMMENSTADT, LKR. OBERALLGÄU: Gesteigerter Radausflugsverkehr) war der Besucherandrang entgegen der Erwartungen der Polizei vergleichsweise gering.

Sonstiges

Die Problematik der Ferienwohnungen und der Zweitwohnsitze spielte nach Feststellungen der Polizei keine nennenswerte Rolle.
Eingerichtete Parkplatzsperrungen auf kommunaler Ebene fanden weitgehend Beachtung.

Längerfristiger Gewahrsam und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

IMMENSTADT, LKR. OBERALLGÄU. Im Bereich der PI Immenstadt wurde durch einen Ermittlungsrichter am Amtsgericht Kempten der längerfristige Gewahrsam für zwei Personen angeordnet.

Bereits am Samstagabend wurde der Immenstädter Polizei mitgeteilt, dass im Ortsteil Akams eine Familie Gäste empfing, obwohl sie positiv auf den Coronavirus getestet wurden.
Wie die anschließende Kontrolle ergab, hielten sich auf Einladung eines 21-jährigen Mannes weitere fünf Personen im Alter zwischen 24 und 28 Jahren in dem Garten der Familie auf. Die Gäste erhielten einen Platzverweis, die Beamten nahmen zudem Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz gegen alle Beteiligten auf.
In der darauffolgenden Nacht kam es dann zwischen der 55-jährigen Mutter und ihren 23- bis 27-jährigen Kindern zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung. Weil die beteiligten Personen aufgrund ihrer Infektion eine behördliche Quarantäneanordnung zu befolgen hatten, wurden sie in polizeilichen Gewahrsam genommen, um weitere Gewalttätigkeiten untereinander zu vermeiden.
Dabei kam es schließlich zu Widerständen mit Fußtritten gegen eingesetzte Polizeibeamte. Weil bei dem Gerangel teilweise die Schutzausrüstung der Polizisten, mit der sie aufgrund der bekannten Infektion bereits vor Ort erschienen waren, verrutschte, mussten für vier Beamte der Dienst beendet werden. Die Beteiligten erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Unabhängig davon bestand weiterhin eine Infektionsgefahr für Dritte. Da sich die Personen gegenüber der Polizei uneinsichtig zeigten und die Gefahr bestand, dass sie die Quarantäne-Anordnung erneut missachten, wurden sie dem Ermittlungsrichter vorgeführt.
Dieser erließ nach einer Anhörung am Montag für zwei Personen (die 55-jährige Mutter und einen 23-Jährigen) einen längerfristigen Gewahrsam bis 15.04. beziehungsweise 20.04.2020. Beide wurden in unterschiedliche Justizvollzugsanstalten eingeliefert.
Zwei weitere 25- und 27-jährige Frauen müssen ihre Quarantäne nun an unterschiedlichen Orten verbringen.

Kontrollen

Von Freitag, 06:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr führten die Beamtinnen und Beamten mehr als 5.300 Kontrollen in Bezug auf die geltende Rechtsverordnung durch. Davon betrafen mehr als 3.100 Kontrollen den Bereich der Ausgangsbeschränkungen. In etwa 27 Prozent (863 Fälle) beanstandeten die Polizistinnen und Polizisten dabei Personen, bei mehr als 60 Prozent dieser Beanstandungen (540 Fälle) leiteten sie Ermittlungsverfahren wegen Verstößen nach dem Infektionsschutzgesetz ein.

Der bei weitem überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger hielt sich vorbildlich an die Schutzmaßnahmen, die Polizei bedankt sich für die Disziplin und Rücksichtnahme der Bevölkerung.
Wo ein Einschreiten nötig war, konnte die Situation oftmals kommunikativ mit einem Appell an die Vernunft gelöst werden, da sich die Beteiligten einsichtig zeigten. Lediglich in wenigen Fällen – auf die Gesamtzahl der Kontrollen bezogen – leiteten die Beamtinnen und Beamten Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.