Bayern schränkt das öffentliche Leben ein und erlässt neue Massnahmen

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Ab Samstag, 21.03.2020, 00.00 Uhr, werden in Bayern weitreichende Ausgangsbeschränkungen verhängt – hier das wichtigste vorab:

1.        Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.

2.         Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen.

3.        Untersagt wird der Besuch von
a)         Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt (Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 und 3 IfSG); ausgenommen hiervon sind Geburts- und Kinderstationen für engste Angehörige und Palliativstationen und Hospize,
b)        vollstationären Einrichtungen der Pflege gem. § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI),
c)        Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden,
d)        ambulant betreuten Wohngemeinschaften nach Art. 2 Abs. 3 Pflegewohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) zum Zwecke der außerklinischen Intensivpflege (IntensivpflegeWGs), in denen ambulante Pflegedienste gemäß § 23 Abs. 6a IfSG Dienstleistungen erbringen und
e)         Altenheimen und Seniorenresidenzen.

4.        Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.

5.         Triftige Gründe sind insbesondere:

a)         die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
b)         die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies
medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten),
c)         Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen). Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben,
d)         der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich,
e)         die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
f)         die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis,
g)         Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung und
h)         Handlungen zur Versorgung von Tieren.

6.         Die Polizei ist angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen.

7.         Ein Verstoß gegen diese Allgemeinverfügung kann nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

8.        Weiter gehende Anordnungen der örtlichen Gesundheitsbehörden bleiben unberührt.

9.         Diese Allgemeinverfügung ist nach § 28 Abs. 3, § 16 Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes sofort vollziehbar.

10.         Diese Allgemeinverfügung tritt am 21.03.2020, 00:00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 03.04.2020 außer Kraft. Die Ausgangsbeschränkungen enden damit am 03.04.2020, 24:00 Uhr.


Landesweite Ausgangsbeschränkungen ab Samstag, 21. März 2020

München, 20. März 2020 (stmi). In ganz Bayern gelten ab Samstag, 21. März 2020, 00:00 Uhr landesweite Ausgangsbeschränkungen. Das haben Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Gesundheitsministerin Melanie Huml, Innenminister Joachim Herrmann und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger in München verkündet. „Um den Schutz der Bevölkerung zu erhöhen, müssen wir die Infektionen deutlich verlangsamen“, so Herrmann. „Die in den letzten Tagen getroffenen Einschränkungen konnten leider nicht die erhoffte Wirkung entfalten, weil sich Viele nicht an die Empfehlungen halten oder Verbote und Untersagungen wissentlich ignorieren und unterlaufen. Da viele Menschen sich nicht freiwillig beschränken, bleiben uns nur bayernweite Ausgangsbeschränkungen, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und eine Überlastung des Gesundheitssystems mit zahlreichen Toten zu verhindern.“

Alle Informationen können der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20. März 2020 entnommen werden. Es gilt der Grundsatz: zur Arbeit, zum Arzt, zum Lebensmitteleinkauf oder zur Hilfe für andere. Alles andere kann und muss warten!

Ziel der Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung ist es, die Welle der Neuinfektionen so weit zu reduzieren, dass die damit einhergehende Zahl an klinikpflichtigen Patienten die Krankenhauskapazitäten nicht übersteigt. Nachdem der Erreger bei Sozialkontakten als Tröpfcheninfektion übertragen wird, muss deren Zahl so weit wie möglich eingeschränkt werden. Das Zusammentreffen von Menschen muss reduziert werden! Denn je weniger Menschen in diesen Tagen zusammenkommen, umso geringer ist die Chance des Erregers überzuspringen.

„Seien wir vernünftig und konsequent: Wir müssen das Infektionsgeschehen verlangsamen!“, so Herrmanns abschließender dringender Apell.

Unter www.corona-katastrophenschutz.bayern.de bietet das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration umfassende Informationen, tägliche Lageeinschätzungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Weitere Informationen finden Sie auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums unter www.twitter.com/BayStMIwww.facebook.com/BayStMI und www.instagram.com/BayStMI.


 

 

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