Pfronten | Leihwagen kommt ins Schleudern – montierte Winterreifen sieben Jahre alt

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Die „Ausrüstung ist den Witterungsverhältnissen anzupassen“, heißt es in der Straßenverkehrsordnung. Autofahrer, die sich daran nicht halten, sollten wissen, dass mangelhafte Bereifung auch zu Konsequenzen beim Versicherungsschutz führen kann. Foto: HUK-COBURG

Am Montag, 10.02.2020, gegen 5.30 Uhr, fuhr ein 33-jähriger Pkw-Lenker von Pfronten Weißbach in Richtung Pfronten Kappel, Lkrs. Ostallgäu. Kurz nach dem Parkplatz kam er mit seinem Leihwagen auf der schneeglatten Fahrbahn nach rechts auf das Bankett. Dadurch drehte sich der Pkw und schlidderte rückwärts ca. 40 Meter eine Böschung hinunter und durchbrach einen Weidezaun. Der Fahrer blieb zum Glück unverletzt, auch der Sachschaden hielt sich mit ca. 1.000 Euro in Grenzen.

Bei der Unfallaufnahme wurde allerdings festgestellt, dass an dem Pkw sieben Jahre alte Winterreifen montiert waren. Es gibt zwar kein Verfallsdatum für Winterreifen, aber die Empfehlung lautet, Winterreifen nur sechs Jahre zu fahren, da das Gummi der Reifen mit zunehmendem Alter hart werden und so weniger Grip bieten. Das Profil sollte zudem vier mm nicht unterschreiten. Das Alter des Reifens kann anhand der DOT-Nummer bestimmt werden, die sich auf dem Reifen befindet. Die vier Zahlen bezeichnen die Kalenderwoche und das Jahr der Herstellung. Im vorliegenden Fall war die DOT-Nummer 0613. Der Reifen wurde somit sechsten Kalenderwoche im Jahr 2013 hergestellt.