A8 – Leipheim | Fahren unter Drogenbeeinflussung und Widerstand nach Drogenbesitz

-

Print Friendly, PDF & Email
Foto: Pöppel

Bereits am Dienstag, 03.09.2019, in den Mittagsstunden, kontrollierten Zivilfahnder der Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm auf dem Parkplatz der Tank- und Rastanlage der Bundesautobahn A8 bei Leipheim, einen in Richtung München befindlichen Pkw mit belgischer Zulassung. Am Steuer saß ein 28-jähriger belgischer Staatsbürger und auf dem Beifahrersitz dessen 38-jähriger Bruder. Beim Fahrer ließen sich Anzeichen auf Drogenbeeinflussung feststellen. Ein diesbezüglicher Test verließ positiv im Hinblick auf verschiedenste Drogenarten. Die Beamten unterbanden die Weiterfahrt und ordneten eine Blutentnahme an. Der Mann muss nun mit einem beträchtlichen Bußgeld und mit einem Fahrverbot rechnen.
Beim Beifahrer entdeckten die Fahnder zunächst eine kleinere Menge von Marihuana und bei der näheren Durchsuchung Haschisch und Speed von jeweils über zehn Gramm. Bei dieser Maßnahme leistete der Belgier zunächst Widerstand und verletzte einen Beamten leicht, als er ihn zu Boden stieß. Nachdem der Beifahrer bei seinem Widerstand unter sichtbarer Drogenbeeinflussung stand, wurde bei ihm eine Blutentnahme veranlasst und ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Eine Vorführung bei einem Haftrichter hatte am Mittwoch zur Folge, dass der Belgier in eine Justizvollzugsanstalt verbracht wurde.