Lauben | Bewaffneter Raubüberfall auf Taxifahrer – Täter in Untersuchungshaft

-

Print Friendly, PDF & Email
Foto: Kriminalpolizei Memmingen

Zu einem bewaffneten Raubüberfall kam es am frühen Sonntagabend, 09.09.2018, gegen 18.00 Uhr, in Lauben, Ortsteil Frickenhausen, Lkrs. Unterallgäu.

Ein 21-Jähriger stieg als Fahrgast kurz vor der Tat am Memminger Bahnhof in ein dort stehendes Taxi ein und ließ sich nach Lauben, Ortsteil Frickenhausen, fahren. Bei der Abrechnung des Zahlbetrages forderte er das mitgeführte Geld des 46-jährigen deutschen Taxifahrers. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen bedrohte der Mann den Geschädigten unter Vorhalt einer Schusswaffe. Der Taxifahrer konnte sich körperlich zur Wehr setzen, was den 21-Jährigen in die Flucht schlug. Der Taxifahrer blieb bei dem Überfall unverletzt.

Sofort eingeleitete umfangreiche Fahndungsmaßnahmen, auch unter Einbeziehung eines Polizeihubschraubers, verliefen zunächst ergebnislos. Neben Kräften aus Mindelheim waren auch Polizeibeamte aus Memmingen, Krumbach, Diensthundeführer aus Kempten und Neu-Ulm und Zivilkräfte aus Kempten sowie der Bundespolizei Kempten im Einsatz. Im weiteren Verlauf der kriminalpolizeilichen Ermittlungen konnte der junge Mann aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung identifiziert und kurz vor 22.00 Uhr bei Lauben, Lkrs. Unterallgäu, widerstandslos vorläufig festgenommen werden.

Der geständige, bereits polizeibekannte Mann wurde am Montag, 10.09.2018, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Memmingen dem Haftrichter am Amtsgericht Memmingen vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl gegen den deutschen Tatverdächtigen wegen des dringenden Tatverdachts der versuchten schweren räuberischen Erpressung, weshalb er im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde. Die Tatwaffe, eine Softair-Pistole, konnte zwischenzeitlich aufgefunden und sichergestellt werden. Ebenso wurde ein nach dem Waffengesetz nicht verbotenes Kampfmesser aufgefunden, welches der Tatverdächtige in einem Rucksack mitführte, jedoch zur eigentlichen Tatbegehung nicht einsetzte.