Landgericht Memmingen | Mordprozess um den Tod der 35-jährigen Syrerin – Ehemann entlastet bei Prozessauftakt seinen Bruder

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Foto. Pöppel

Am Montagmorgen, 10.09.2018, Prozessauftakt um den Mord einer 35-jährigen Syrerin. Angeklagt zwei Brüder (50/60), der Jüngere war der Ehemann der Toten. Sie sollen im August 2017 gemeinsam die Ehefrau des 50-Jährigen ermordet und ihre Leiche bei einer Immobilie der Familie in Memmingerberg, Lkrs. Unterallgäu, vergraben haben.

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Foto: Pöppel

Die Ehe der 35-jährigen Syrerin und des 50-jährigen deutschen Staatsbürgers, mit syrischen Hintergrund, war laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Memmingen schon seit einiger Zeit zerrüttet – seit spätestens 2015 hatte die Frau (35) ein außereheliches Verhältnis. Ihr Ehemann soll ihr gegenüber immer wieder handgreiflich geworden sein; 2017 erstattete sie gegen ihn Anzeige wegen häuslicher Gewalt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt sei sie „fest entschlossen“ gewesen, sich von ihm scheiden zu lassen. Bei einer Scheidung des Ehepaars wären auf den Ehemann erhebliche Unterhaltszahlungen zugekommen und auch der Umgang mit den drei gemeinsamen Kindern wäre erheblich eingeschränkt gewesen.

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Foto: Pöppel

Unter dem Vorwand, außerhalb der gemeinsamen Wohnung in Memmingen ein Gespräch führen zu wollen, soll der 50-Jährige seine Frau am Abend des 23.08.2017 zur der Veranstaltungshalle im Industriegebiet in Memmingerberg gelockt haben, wo sein 60-jähriger Bruder bereits auf beide gewartet hat. Einer der beiden soll die Frau abgelenkt haben, während der andere sie von hinten mit einem Kabelbinder erdrosselte. Die 35-Jährige war den Männern laut Anklageschrift „aufgrund ihrer Arglosigkeit wehrlos ausgeliefert“. 

Danach sollen sie die Füße der Getöteten mit einem weiteren Kabelbinder fixiert, ihre Leiche in eine Plastikfolie gewickelt und in einen Sickerschacht auf dem Gelände der Festhalle gelegt haben. Diesen sollen sie an den folgenden Tagen mit Bauschutt und sechs Tonnen Waschsand aufgefüllt haben. 

Foto: Pöppel

Beim Prozessauftakt ließ der Ehemann der Getöteten durch seinen Anwalt eine schriftliche Aussage verlesen. Darin gab er an, dass nicht er, sondern seine Frau bei Auseinandersetzungen regelmäßig handgreiflich geworden sei. Er und sein Bruder hätten auch nicht geplant, sie zu töten; er habe sich am Tattag nur mit ihr über die Beziehung unterhalten wollen. Um mit einem möglichen Streit keine öffentliche Szene zu verursachen, sei er mit ihr zur Festhalle nach Memmingerberg gefahren. Dort sei die Auseinandersetzung aber schnell handgreiflich geworden; er hielt seine Frau nach eigenen Angaben am Boden fest, „um sie zu beruhigen“. Dort habe er einen herumliegenden Kabelbinder gefunden und ihr diesen um den Hals gelegt. Als sie sich weiter wehrte und um sich schlug, habe er ihre Hände auf der Brust festgehalten und den Kabelbinder immer fester zugezogen. Die Folie, in die die Leiche des Opfers gewickelt war, habe er nach eigenen Angaben auf dem Gelände gefunden. 

Der 60-jährige Bruder sei laut Angaben des Ehemannes an der Tat nicht beteiligt gewesen. Er habe diesen nur gebeten, Sand zu besorgen und in den Sickerschacht zu füllen – wer darin lag, habe er ihm nicht gesagt. Jedoch gehe er davon aus, dass sein Bruder Bescheid wusste. Der 60-Jährige selbst machte keine Angaben zur Tat beim Verhandlungsauftakt. Für den umfangreichen Indizienprozess sind vorerst 27 Fortsetzungstermine angesetzt; ein Urteil soll Ende Dezember fallen.

Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat beide Brüder wegen gemeinschaftlichen Mord angeklagt. Mit der Einlassung bei Prozessauftakt versucht der Ehemann die Tatmerkmale eines Mordes, wie die Planung und Vorbereitung, zu entkräften. Er versucht ebenso seinen Bruder (60) aus dem Tötungsdelikt herauszuhalten. Nun liegt es an der Staatsanwaltschaft die Indiezen Stück für Stück vorzutragen, um die Schwurgerichtskammer von einem gemeinschaftlichen Mord zu überzeugen.