Senden – Messerstiche hat sich ein 42-Jähriger selbst zugefügt – Täterbeschreibung war erfunden

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Symbolfoto

Wie bereits berichtet, soll es im August 2017 zu einem Messerangriff zum Nachteil eines 42-Jährigen Mannes in Senden gekommen sein. Der Mann gab damals gegenüber den Ermittlern an, auf dem Weg von seiner Haustüre, zu dem auf der Straße geparkten Pkw, von einem Unbekannten mit einem Messer in den Rücken gestochen worden zu sein. Einen weiteren Stich in Richtung Kopf/Torso habe er durch seine Gegenwehr verhindern können. Die Staatsanwaltschaft Memmingen stufte den Sachverhalt u.a. als versuchten Mord ein.

Durch umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizei Neu-Ulm konnten diverse Widersprüche des vermeintlichen Geschädigten festgestellt werden. Dieser machte im Verfahren mehrmals falsche Angaben. Auf Basis dieser Feststellungen wurde durch die Staatsanwaltschaft Memmingen eine Wohnungsdurchsuchung beim Geschädigten beantragt. Der erlassene Beschluss wurde vergangene Woche vollzogen. Im Rahmen seiner Vernehmung wurde der Mann mit seinen Widersprüchen konfrontiert. Letztlich räumte er ein, sich am Tattag selbst mit einem Messer verletzt zu haben. Gegen diesen wurde wegen Vortäuschens einer Straftat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Beweggründe für sein Handeln sind nicht bekannt.

Im Rahmen der Ermittlungen wurde auch ein Phantombild/Fahndungsplakat erstellt und eine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet. Auf Grund der Fahndung gingen in den letzten Monaten eine Vielzahl von konkreten Hinweisen auf Personen ein, welche allesamt aufwendig überprüft wurden. Ein Tatverdacht ergab sich nicht.

Zum Abschluss der Ermittlungen kann davon ausgegangen werden, dass die abgebildete Person zufällig, wenige Minuten nach der vorgetäuschten Tatzeit, in der Nähe des ebenso vorgetäuschten Tatortes von einer neutralen Zeugin beobachtet wurde. Weiteres Kuriosum dabei ist, dass die vom vermeintlichen Opfer frei erfundene Personenbeschreibung des Unbekannten, mit der von der neutralen Zeugin beobachteten Person übereinstimmt. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der auf dem Fahndungsplakat abgebildeten Person um einen unbeteiligten Zeugen handelt!