Memmingen – 21-jähriger U-Häftling geht mit Rasierklinge auf Beamte los – Ermittlungen wegen versuchtem Tötungsdelikt

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Stacheldraht, Grenze, Gefngnis

Wegen dem Verdacht eines versuchten Tötungsdelikts zum Nachteil von Beamten der Justizvollzugsanstalt (JVA) Memmingen ermitteln derzeit die Staatsanwaltschaft Memmingen und die Kripo. Insgesamt vier Beamte und ein Insasse wurden durch den Übergriff verletzt.

Bei der Essensausgabe am Sonntag, 27.11.2016, gegen 15.20 Uhr, schüttete ein 21-jähriger Insasse einem Beamten zunächst heißes Wasser ins Gesicht, der dadurch leicht verletzt wurde. Durch mehrere Beamte wurde der Insasse daraufhin an eine Wand gedrängt, wobei die Justizbeamten eine Rasierklinge in der Hand des Gefangenen bemerkten. Dieser konnte sich zu diesem Zeitpunkt schon hinter den Wagen der Essensausgabe verbarrikadieren. Um dies zu verhindern mussten die Beamten der JVA den Gang erneut betreten, was der 21-jährige Untersuchungshäftling ausnutzte um aktiv auf die Beamten loszugehen.

Dadurch erlitt ein Justizbeamter gravierende Schnittverletzungen im Gesichts- und Halsbereich. Ein weiterer zog sich bei der Widerstandshandlung andere leichte Verletzungen zu. Insgesamt drei Beamte mussten stationär behandelt werden, konnten das Krankenhaus aber schon wieder verlassen. Ebenfalls leicht verletzt wurde ein vierter Justizbeamter, der aber nicht stationär aufgenommen werden musste. Ein weiterer Häftling wurde leicht verletzt, als er die Beamten bei der Auseinandersetzung unterstützen wollte und eingriff. Er wurde in der JVA medizinisch behandelt.
Mithilfe der hinzugerufenen Memminger Polizeibeamten konnte der Häftling kurz darauf gemeinsam überwältigt werden. Der Täter erlitt dabei eine Kopfplatzwunde, die unter Polizeibewachung in einem Krankenhaus behandelt werden musste. Er befindet sich mittlerweile wieder in der JVA.

Durch die Memminger Staatsanwaltschaft werden die Ermittlungen geführt. Sie stuft diese lebensbedrohliche Tat momentan als versuchtes Tötungsdelikt ein. Sie prüft derzeit die Beantragung eines Haftbefehls oder einer Unterbringungsbefehl gegen den Polen.
Die Memminger Kriminalpolizei nahm die Ermittlungen zum Vorfall auf. Durch den Bereitschaftsrichter des Amtsgerichts Memmingen wurde eine Blutentnahme angeordnet. Dadurch wird festgestellt, ob der 21-Jährige bei der Tat unter Medikamenten- oder Drogeneinfluss stand.