Herbsttage – Das richtige Licht für dunkle Tage

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Foto: adfc
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Wenn die Tage dunkler werden müssen sich Radfahrer darauf einstellen. Denn ohne das richtige Licht werden sie häufig übersehen – besagt eine Studie. Hier sind Infos für Radfahrer im Herbst – und alles über die Beleuchtungsvorschrift.

Jeder fünfte Radler wird von Autofahrern schlichtweg übersehen – und das bei normalen Sichtverhältnissen. Zu diesem Ergebnis kommt eine britische Studie der Kfz-Versicherung Direct Line. Mit Hilfe eines sogenannten Eye-Tracking-Systems (Deutsch: Augen-Verfolgungs-System) haben Psychologen und Experten für Mensch-Computer-Interaktion erfasst, wie Pkw-Fahrer Radler im Straßenverkehr wahrnehmen. Den Probanden wurden dafür spezielle Brillen aufgesetzt, mit denen kleinste Bewegungen der Augen verfolgt und aufgezeichnet wurden. So stellten die Forscher fest, welche Begebenheiten oder Gegenstände im Blickfeld des Autofahrers fokussiert werden und so sein Fahrverhalten beeinflussen, wie etwa Gebäude und Passanten.

Eins zu eins auf Deutschland übertragen könne man die Ergebnisse nicht, meint René Filippek vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club: „In Großbritannien sind generell weniger Radfahrer auf den Straßen unterwegs als hierzulande.“ Der Anteil der Radfahrer am gesamten Verkehr liege teilweise deutlich unter fünf Prozent, während dieser in Deutschland im Durchschnitt über zehn Prozent, in Städten wie Köln, Berlin oder Münster sogar deutlich darüber liege. Dies habe zur Folge, dass die Autofahrer in Großbritannien auch nicht so sensibilisiert seien – und daher Radler schneller übersähen, als das in Deutschland der Fall sei. Fachleute sprechen vom Safety-by-Numbers-Effekt (Deutsch: Sicherheit dank hoher Zahlen): „In Ländern, in denen sehr viele Menschen mit dem Fahrrad fahren, wie zum Beispiel in Holland und Dänemark, sind die Unfallzahlen daher am geringsten“, so Filippek.

Dennoch zeigt die Studie ein generelles Problem auf – das auch in Deutschland besteht: Wenn es zu Unfällen zwischen Radlern und Autofahrern kommt, ist die Ursache häufig die, dass Radfahrer nicht oder zu spät von Autofahrern wahrgenommen werden. Einer der größten Unfall-Schwerpunkte: Radwege, die entlang des Bürgersteigs über Querstraßen führen und von der Fahrbahn durch Bäume, parkende Autos oder Stromkästen nicht gut zu sehen sind. Beim Abbiegen rechnen die Autofahrer nicht damit, dass plötzlich ein Radler auftaucht und können nicht mehr rechtzeitig reagieren.

Besonders jetzt, wenn es morgens erst später hell und schon früh wieder dunkel wird, laufen Radler Gefahr, von Autofahrern übersehen zu werden. „Gerade bei Dunkelheit und Regen ist es aber besonders wichtig, gut wahrgenommen zu werden“, sagt der ADFC-Experte. Um das Unfall-Risiko so gering wie möglich zu halten, ist daher eine vorschriftsmäßige Beleuchtung für Radfahrer unerlässlich.

Ideal sei, die Beleuchtung noch durch Reflektor-Elemente auf der Kleidung zu ergänzen. „Zum Beispiel gibt es Regenjacken mit Reflektoren oder reflektierende Bänder, die zusätzlich die Hose vor der Kette schützen“, sagt René Filippek. Ersetzen können diese Dinge eine vorschriftsmäßige Beleuchtung aber nicht.

 

Batteriebetriebene Lampen: Seit August dürfen Radler statt einer Dynamo-Anlage auch batteriebetriebene Lampen benutzen. Einzige Voraussetzung: Sie müssen das Prüfzeichen vom Kraftfahrtbundesamt tragen (ein K mit einer Wellenlinie und einer Nummer). Diese waren bis dahin nur zusätzlich erlaubt.

Spannung: In der neuen Verordnung steht, dass verwendete Batterien eine Netzspannung von sechs Volt haben müssen. Dies gilt aber als überholt. Die wenigsten Batterieleuchten wiesen diese Spannung auf, so Filippek. Und wer andere Batterien benutze, brauche sicherlich keine Strafen zu befürchten. „Es wird wohl kaum ein Polizist die Lampe öffnen und schauen, ob diese auch die richtige Spannung hat.“ Bei Akkus ist die Nennspannung nicht vorgeschrieben.

Batteriestands-Anzeige: Um offiziell zugelassen zu werden, mussten Fahrradlampen immer schon eine Anzeigenleuchte haben, die davor warnt, dass die Batterie bald leer sein wird. Laut neuer Verordnung müssen sie nun sogar eine Kapazitätsanzeige haben – die aus fünf Leuchten besteht, die den aktuellen Ladestand anzeigen. Aber auch dies werde sicherlich nicht kontrolliert – und die Verordnung mit großer Sicherheit bald wieder entschärft werden, so Filippek.

Befestigung: Laut neuer Verordnung müssen Fahrradlampen „vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein“. Ob das auch bei Ansteck-Lampen der Fall ist, ist umstritten. Aber auch dabei gilt: „Hauptsache, Sie haben überhaupt ein Licht am Rad“, sagt Filippek vom ADFC. Außerdem soll die Mitte des Lichtkegels der Vorderlampe nach zehn Metern auf den Boden treffen – damit keine anderen Verkehrsteilnehmer geblendet werden.