Oberallgäu / Unterallgäu – Falschgeld im Umlauf gebracht – Täterbild – Zeugenaufruf

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Foto: Überwachungskamera
Foto: Überwachungskamera

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West kam es gestern und heute zu einem vermehrten Falschgeldaufkommen von 50-Euro-Scheinen.

 

Ein bislang unbekannter Mann bezahlte gestern und heute in mehreren Läden, insbesondere in Bäckereien, Metzgereien, Tankstellen, und Verbrauchermärkten mit den falschen Scheinen. Der Unbekannte nutzte dabei meist den Zeitdruck und die Hektik des Bezahlvorganges aus, bezahlte einen geringen Warenwert mit dem Falsifikat, und ließ sich echtes Geld auszahlen. 

Gestern und heute wurden der Polizei rund 20 Fälle dieses „Modus Operandi“ gemeldet. Betroffen waren bislang die Allgäuer Landkreise, sowie vereinzelte Geschäfte im Landkreis Günzburg. Auch in der kreisfreien Stadt Kaufbeuren wurde ein Schein angehalten. Es ist durchaus möglich, dass in den nächsten Tagen weitere Falsifikate hinzukommen, wenn die Tageseinnahmen der Geschäfte bei den Banken abgegeben werden. Durch die Kriminalpolizei und das Bayer. Landeskriminalamt wurden die Ermittlungen aufgenommen.

Diese ergaben bislang, dass in der überwiegenden Anzahl der Fälle von der selben Person mit den falschen 50-Euro-Scheinen bezahlt wurde.

Dabei handelte es sich um einen Mann südländischen Typs, etwa 40 bis 45 Jahre alt, ungefähr 180 cm groß, schlanke Statur, schulterlange bzw. ohrlange Haare. Bekleidet war der Mann mit einer gestrickten dunkelfarbenen Mütze, einer gestrickten weißen Jacke und einer blauen Jeans. Heute trug er – im Gegensatz zu gestern – über der weißen Strickjacke eine olivgrüne Kapuzenjacke. Der Unbekannte sprach deutsch.

Durch die Überwachungskamera in einem Unterallgäuer Verbrauchermarkt, wurde der Tatverdächtige heute zur Mittagszeit gefilmt.

Wer kennt diese Person?
Hinweise zum Aufenthaltsort bitte an die örtliche Polizeidienststelle, oder im Eilfall an die Notrufnummer 110.

 

Woran wurden diese Fälschungen erkannt?

 

Auf den bisher sichergestellten falschen Scheinen war jeweils die gleiche Seriennummer S20175422632 aufgedruckt. Gleiche Falsifikate tauchten unlängst im Großraum Augsburg und Landkreis Garmisch-Partenkirchen auf: Der Sicherheitsstreifen ist nur schwach sichtbar ist und die Wertzahl „50“ im Wasserzeichen bleibt im Gegensatz zu echten Scheinen dunkel, wenn der Schein gegen das Licht gehalten wird. Außerdem sind sie nicht mit dem gold glänzenden Streifen auf der Rückseite versehen.

 

Wie lässt sich die Echtheit einer Banknote unkompliziert prüfen?

 

Bei der Prüfung von Banknoten mit Lupen, Prüfstiften oder UV-Lampen lässt sich nicht immer ein garantiert eindeutiges Prüfergebnis erzielen. Der Idealfall ist es, diese Hilfsmittel in Kombination mit einer händischen Prüfungsmethode zu nutzen.

Kipptest:
Wird eine echte Banknote gekippt, dann führt dies zum Farbwechsel bestimmter Sicherheitsmerkmale. Bei den Noten 5 bis 20 Euro sind dies ein silbriger Spezialfolienstreifen auf der Vorderseite und ein goldfarbener Perlglanzstreifen auf der Rückseite.
Bei echten Noten von 50 bis 500 Euro findet der Farbwechsel in einem silbrigen Folienpatch auf der Vorderseite und einer mit Spezialfarbe gedruckten Wertzahl auf der Rückseite, die durch Kippen von Purpurrot nach Olivgrün oder Braun wechselt.

Fühlen:
Bei einer echten Banknote sind die Schriftzeichen „BCE, ECB, EZB, EKT, EKP“ auf der Vorderseite deutlich spürbar, wenn man den Schein mit dieser Stelle zwischen zwei Finger zieht.

Wasserzeichen:
Hält man eine echte Banknote gegen das Licht, erscheint die Wertzahl deutlich heller als das umgebende Papier; sie weist keinen dunklen Rand auf. Legt man einen echten Schein auf einen dunklen Untergrund, erscheint die Wertzahl deutlich dunkler als das umgebende Papier.

 

Was mache ich wenn ich eine gefälschte Banknote entgegen genommen habe?

 

Benachrichtigen Sie immer die Polizei; im Eilfall auch unter der Notrufnummer 110, und reichen Sie den falschen Schein nicht umher, da Sie damit Täterspuren vernichten könnten. Sofern möglich, rekonstruieren Sie wann und von wem Ihnen das wertlose Geld übergeben wurde.
Händigen Sie vor der Echtheitsprüfung keine Ware aus. Etwaig erhaltenes Falschgeld keinesfalls weiter geben. Sie könnten sich damit strafbar machen.