Memmingen – Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern – Bürger einsichtig

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Memmingen + 01.01.2014 + 13-2317

FeuerwerkDie Stadt Memmingen hat wie bereits im letzten Jahr für Silvester, 31.12.2013, und Neujahr, 01.01.2014, eine Allgemeinverfügung für den Altstadtbereich in Memmingen erlassen. In diesem Zeitraum ist es verboten im Altstadtbereich in Memmingen Feuerwerkskörper der Klasse II abzubrennen.

Bei der Polizeiinspektion Memmingen gingen in der Silvesternacht Mitteilungen über das Abbrennen von Feuerwerkskörper am Marktplatz und Schrannenplatz ein. Die eingesetzten Streifen stellten an den beiden Örtlichkeiten Personen fest die Feuerwerkskörper abbrannten. Durch Lautsprecherdurchsagen an die dortigen Personengruppen konnte das Abbrennen von weiteren Feuerwerkskörpern unterbunden werden.

Die Betroffenen zeigten Verständnis für die Maßnahme der eingesetzten Polizeibeamten. Anschließend wurden keine weiteren Feuerwerkskörper im Altstadtbereich mehr abgebrannt.