Türkheim/Bad Wörishofen – Mutter, Vater und Sohn in die Brandstiftung verwickelt!?

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Lkrs. Unterallgäu/Türkheim/Bad Wörishofen + 28.08.2013 + 13-1538

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Im Fall einer Brandstiftung in Bad Wörishofen, Lkrs. Unterallgäu, am Sonntag, 26.05.2013, sind die Ermittlungen einen entscheidenden Schritt weiter gekommen. Aufgrund von Erkenntnissen, die den Beamten und der Staatsanwaltschaft Memmingen vorliegen, werden inzwischen die 51-jährige Mieterin des Objektes, ihr 64-jähriger Ehemann sowie der 20-jährige Sohn als Beschuldigte in dem Strafverfahren eingestuft. Der Vorwurf der Anstiftung zur besonders schweren Brandstiftung wurde den Beschuldigten zwischenzeitlich eröffnet.

Am Sonntag, 26.05.2013, waren an der Tankstelle in Türkheim gegen 1.50 Uhr zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen zurückgelassen worden, die so schwere Brandverletzungen aufwiesen, dass sie mit Hubschraubern in Spezialkliniken geflogen werden mussten. Geraume Zeit später, gegen 6 Uhr, war ein Brand in Bad Wörishofen in einem Wohn- und Praxisgebäude mitgeteilt worden, bei welchem der Verdacht bestand, dass ein Zusammenhang zu den Verletzten bestehen könnte.

Bisheriger Stand der Ermittlungen

Aufgrund der Ermittlungen an dem Brandobjekt in Bad Wörishofen, die mit Unterstützung eines Brandsachverständigen des Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) geführt worden sind, steht zwischenzeitlich fest, dass es sich bei dem Vorfall, bei dem ein Schaden von 200.000 Euro entstanden ist, um eine vorsätzlichen Brandstiftung handelt. Die Verpuffung trat ein, nachdem durch den oder die Täter Brandbeschleuniger ausgebracht worden war und sich durch die Verdunstung des Brandbeschleunigers eine zündfähige Mischung in der Luft gebildet hatte.
Kurze Zeit nach dem Vorfall konnte ein Fahrzeug ermittelt und sichergestellt werden, bei dem zwischenzeitlich mit hoher Sicherheit davon auszugehen ist, dass die Männer mit ihm zur Tankstelle gefahren worden sind. Bei dem im weiteren Verlauf im Kreis Recklinghausen festgenommenen 38-jährigen Fahrer dieses Pkw handelt es sich um einen Angehörigen eines Chapters aus Nordrhein Westfalen der Rocker ähnlichen Gruppierung „Black Jackets“.
Bei den beiden 22 und 36 Jahre alten Männern aus Bochum und dem Kreis Recklinghausen, die aufgrund ihrer schweren Brandverletzungen in Spezialkliniken lange Zeit behandelt wurden, besteht ebenfalls der dringende Verdacht, dass sie dieser Rocker ähnlichen Gruppierung zuzurechnen sind. Die schwerverletzten Männer waren nach derzeitigem Ermittlungsstand mit dem sichergestellten Pkw zu der Tankstelle gebracht worden und hatten dort das Fahrzeug noch selbständig verlassen. Der Fahrer des Pkw, der noch die Verständigung des Rettungsdienstes für die zu diesem Zeitpunkt noch ansprechbaren Männer veranlasst hatte, verließ im Anschluss das Tankstellengelände. Seitens der Staatsanwaltschaft Memmingen wurden Haftbefehle wegen des Verdachts der Beteiligung an einer schweren Brandstiftung beantragt. Auf Grund des zwischenzeitlich gebesserten Gesundheitszustands konnten diese Haftbefehle den Männern, die vor geraumer Zeit aus den Spezialkliniken in Haftanstalten verlegt worden sind, eröffnet werden.

Weitere Beschuldigte

Im Rahmen der Ermittlungen der bei der Kripo Memmingen eingerichteten Ermittlungsgruppe „Lichtblitz“ klärt sich zwischenzeitlich die Frage nach dem Hintergrund der Brandstiftung. Aufgrund von Erkenntnissen, die den Beamten und der Staatsanwaltschaft Memmingen vorliegen, werden inzwischen die 51-jährige Mieterin des Objektes, ihr 64-jähriger Ehemann sowie der 20-jährige Sohn als Beschuldigte in dem Strafverfahren eingestuft. Der Vorwurf der Anstiftung zur besonders schweren Brandstiftung wurde den Beschuldigten zwischenzeitlich eröffnet. Aufgrund der weiterhin andauernden Ermittlungen können derzeit keine Angaben zum Umfang der Aussagen der Beschuldigten, sowie zu den im Raum stehenden Hintergründen erteilt werden.


Schwerbrandverletzte an Tankstelle aufgefunden

Brand Praxisgebäude in Bad Wörishofen

Sicherstellung Flucht-Pkw

Haftbefehl gegen Tatverdächtigen

Täter Mitglieder der Black Jacktes

Tatverdächtige Vernehmungsfähig