Füssen – Fahnder ziehen 20-Jährigen auf der BAB A7 aus dem Verkehr

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Lkrs. Ostallgäu/Füssen + 07.02.2013 + 13-0254

schleierfahndung2Beamte der Polizeistation Fahndung Pfronten kontrollierten am Mittwoch Abend, 06.02.2013, einen Pkw und konnten den Fahrer mehrerer Straftaten überführen.

Der 20-jährige Fahrer befand sich auf der A7 bei Füssen und fuhr in Richtung des Grenztunnels, in dessen Nähe er von den Schleierfahndern angehalten wurde.
Bei der nun folgenden Überprüfung konnten mehrere Auffälligkeiten festgestellt werden. Zunächst stellten die Beamten fest, dass die Gültigkeit der deutschen Kurzzeitkennzeichen bereits im vergangenen Dezember abgelaufen war. Der Fahrer fand dies wohl zu auffällig, weshalb er die auf den Kennzeichenschildern aufgedruckte Gültigkeit mit Paketklebeband abdeckte. Damit wollte er vertuschen, dass die Fahrzeugzulassung seit Dezember keinen Bestand mehr hatte. Auch eine Haftpflichtversicherung bestand für das Fahrzeug nicht mehr.


Der im Landkreis Göppingen wohnhafte 20 Jährige war auch nicht in der Lage einen Führerschein vorzulegen. Er behauptete diesen vergessen zu haben. Die nun folgenden Ermittlungen erbrachten aber ein anderes Ergebnis. Es stellte sich nämlich heraus, dass der junge Mann gar keine Fahrerlaubnis besitzt. Er hatte noch nie einen Führerschein und wurde bereits einmal in der Vergangenheit wegen einer entsprechenden Straftat zur Anzeige gebracht. Mit diesem Ergebnis konfrontiert, gestand er gegenüber den Beamten ein, dass er am folgenden Tag, also am gestrigen Donnerstag, seine erste praktische Fahrstunde gehabt hätte.
Die Schleierfahnder stellten nun die Kurzzeitkennzeichen des Fahrzeuges sicher und unterbanden die Weiterfahrt des Mannes. Weiterhin leiteten sie Strafverfahren wegen dem Verdacht einer Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Fahrzeugzulassung ein.
Des weiteren wird die Fahrerlaubnisbehörde vom Vorfall in Kenntnis gesetzt. Seine geplanten Fahrstunden wird er bis auf Weiteres verschieben müssen.
Aber auch gegen den Fahrzeughalter, ebenfalls ein Mann aus dem Landkreis Göppingen, wird seitens der Beamten ermittelt. Er hätte die dauerhafte Kennzeichenübergabe der Zulassungsbehörde melden müssen. Da er dies nicht tat, besteht auch hier der Verdacht eines Kennzeichenmissbrauchs.