Fellheim – Nachnahmesendung bezahlt, aber nicht bestellt

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Lkrs. Unterallgäu/Fellheim + 31.01.2013 + 13-0204

nachnahmebriefEnde des vergangenen Jahres (2012) erhielt ein 51-jährger Mann aus Fellheim, Lkrs. Unterallgäu, den Anruf einer männlichen Person mit ausländischem Akzent. Darin wurde er aufgefordert einen angekündigten Brief entgegenzunehmen und die dabei per Nachnahme geforderten knapp 140 Euro zu bezahlen. Ansonsten würde unverzüglich ein Gericht eingeschaltet. Kurz darauf erreichte den 51-Jährigen auch ein Brief. Er bezahlte den Nachnahmebetrag. In dem Brief befand sich die Auftragsbestätigung über einen sogenannten Anrufblocker (technisches Gerät zur Unterdrückung unerwünschter Anrufe) im Wert von über 130 Euro. Diesen bekam er auch geliefert, ohne ihn bestellt zu haben.

Da dieses Gerät einen reellen Wert von etwa 10 Euro hat, ermittelt die Polizei Memmingen nun wegen Verdacht des Betruges.

Foto: Deutsche Post AG