Hinweis zur Winterreifenpflicht

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Lkrs. Ostallgäu/Pfronten + 29.10.2012 + 12-2543

Seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung dürfen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Kraftfahrzeuge nur mit M+S Reifen gefahren werden.

Winterreifenpflicht-in-DeutschlandIm Gegensatz zu Österreich (01.November) gibt es für Deutschland keinen festen Termin zu dem die Fahrzeuge mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen. Gerade im Allgäu muss aber schon ab Anfang Oktober mit einem Wintereinbruch gerechnet werden. Zudem empfiehlt auch der ADAC, dass eine Umrüstung bereits Anfang/Mitte Oktober erfolgen sollte, da Winterreifen bei niedrigen Temperaturen eine bessere Haftung auch auf trockenen Straßen bieten. Als Winterreifen gelten nur solche Reifen, die mit der Aufschrift M + S, (M&S, M.S), einem Schneeflockensymbol oder einem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind. Auch Allwetter- oder Ganzjahresreifen müssen mit der oben angeführten Aufschrift oder Kennzeichnung versehen sein. Dies gilt auch für Motorräder oder Mopeds. Bei Missachtung der Winterreifenpflicht werden mindestens 40 Euro und einen Punkt in Flensburg fällig. Bei einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sind dies schon 80 Euro.

Kommt es gar zum Unfall, dann beträgt das Bußgeld 120 Euro. Noch teurer wird es für Unternehmer, die ihre Fahrzeuge nicht rechtzeitig umrüsten. Hier beginnt das Bußgeld bei 80 Euro und endet bei 160 Euro, die zusätzlich zu dem Bußgeld des Fahrers fällig werden. Hinzu kommen in jedem Fall auch noch 23,50 Euro Gebühren.