Immenstadt – Alpseecoaster-Unfall – Fahrgäste haben Sicherheitsbestimmungen missachtet

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Lkrs. Oberallgäu/Immenstadt + 14.08.2012 + 12-1972

brk rtw sani new-facts-euZu dem folgenschweren Unfall vom Freitag, 10.08.2012, am Alpseecoaster in Immenstadt/Ratholz, bei dem eine Person schwer und fünf weitere leicht verletzt worden sind, kam es aufgrund der Missachtung von Sicherheitsbestimmungen durch die unfallbeteiligten Rodler. Dem Betreiber kann aus polizeilicher Sich momentan kein Fehlverhalten vorgeworfen werden. Für einen technischen Defekt liegen keine Anhaltspunkte vor. Der Streckenverlauf ist übersichtlich.
Den Anfang machte ein leichterer Auffahrunfall in dessen Verlauf die Unfallverursacherin ihren Rodel verlassen hat. Dabei wurden zwei Personen im vorausfahrenden Rodel leicht verletzt, die ihre Fahrt jedoch fortsetzten. Grund hierfür war die Missachtung des Sicherheitsabstandes von min. 25 m, mehrsprachige Hinweisschilder sind mehrfach angebracht.



Eine Mutter mit ihrer Tochter fuhr ebenfalls wegen Missachtung des Sicherheitsabstandes auf die bereits stehenden Rodler auf. Dabei wurden beide leicht verletzt, sind aber mittlerweile wieder wohl auf.
Die schlimmsten Verletzungen trugen eine 41-jährige Touristin und ihre Tochter davon. Die Mutter hat es der vor ihr sitzenden Tochter überlassen den Schlitten zu bremsen. Dies widerspricht aufs Gröbste den bestehenden Sicherheitsbestimmungen. Eine optimale Bremswirkung kann nur durch die hinten sitzende Person erreicht werden. Es ist äußerst wahrscheinlich, das keine oder fast keine Bremsreaktion der 12-jährigenTochter stattgefunden hat.
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass ein fröhliches Urlaubsvergnügen ein jähes Ende finden kann, wenn Vorschriften über die Sicherheit nicht eingehalten werden. Ein gewisses eigenverantwortliches Handeln sollte auch im Urlaub nicht gänzlich abgelegt werden. Die beiden Unfallverursacherinnen erwartet eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und ggf. zivilrechtlicher Forderungen.