Memmingen – Jugendlicher nicht vernehmungsfähig – Waffen sind aus dem Besitz des Vaters

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Memmingen | 23.05.2012 | 12-1105

Die Staatsanwaltschaft Memmingen und das Polizeipräsidium Schwaben-Süd/West haben die Abläufe des Amok-Alarms vom Dienstag, 22.05.2012 nochmals zusammengefasst.

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Nach der Festnahme des 14-jährigen Schülers am Dienstag Abend wurde dieser noch in der Nacht in eine jugendpsychiatrische Einrichtung gebracht, wo er sich bis zum jetzigen Zeitpunkt  befindet. Der Schüler war nach dem Vorfall in der Schule zunächst flüchtig. Während die Fahndungsmaßnahmen der Polizei liefen, wurde er von einem Passanten im Memminger Ortsteil Steinheim gesehen. Im Rahmen des groß angelegten Polizeieinsatzes konnte er von Verhandlungskräften der Polizei zur Aufgabe bewegt werden. Sowohl im Bereich der Lindenschule in Memmingen, als auch im Bereich Steinheim wurden keine Personen körperlich verletzt.

Durch die von dem Jugendlichen aus den Waffen abgegebenen Schüsse wurden mehrere Polizeifahrzeuge beschädigt.

Der Jugendliche ist derzeit nicht vernehmungsfähig, so dass bislang  keine weiteren Erkenntnisse zur Motivlage für sein Handeln im Rahmen von Gesprächen mit ihm gewonnen werden konnten.

Wie berichtet, wurde gegen den 14-Jährigen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Memmingen vom Amtsgericht Memmingen am Dienstag Abend gegen 19.00 Uhr Haftbefehl erlassen. In diesem Zusammenhang wird am Mittwoch, 23.05.2012, eine Vorführung des Jugendlichen beim zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Memmingen erfolgen, welcher über den weiteren Verbleib des Schülers entscheiden wird.

IMG 6344Unmittelbar nach der Festnahme am Dienstag Abend, gegen 20.10 Uhr, stellten die Einsatzkräfte bei dem Jugendlichen insgesamt drei Schusswaffen, sowie zugehörige Munition sicher. Bei den Waffen handelt es sich um eine großkalibrige Pistole, eine kleinkalibrige Pistole, sowie eine Luftdruckpistole.

Kriminalpolizeiliche Ermittlungen haben ergeben, dass die sichergestellten Schusswaffen aus dem Besitz des 53-jährigen Vaters des Jugendlichen stammen. Diese befanden sich rechtmäßig im Besitz des Vaters.

Auch wurden noch am Dienstag, 22.05.2012, von der Kriminalpolizei Memmingen, Ermittlungen angestellt, wie es dem Jugendlichen möglich war, an die Schusswaffen des Vaters zu gelangen. Nach bislang vorliegenden Erkenntnissen befanden sich die Waffen sowie die zugehörige Munition ordnungsgemäß in einem speziell für die Verwahrung von Schusswaffen ausgerichteten Tresorraum im Wohnhaus der Familie. Nach derzeitigem Ermittlungsstand liegen keine Hinweise auf ein Fehlverhalten des Vaters in Bezug auf die Sicherung vor. Es dürfte dem 14-Jährigen durch eine technische Manipulation an der elektronischen Sicherung gelungen sein, in den Tresorraum zu gelangen.

An der Lindenschule in Memmingen wurde am Mittwoch, 23.05.2012, der Unterricht wieder aufgenommen. Die Schülerinnen und Schüler, sowie das Lehrpersonal, werden durch speziell geschulte Kräfte im Rahmen der Nachsorge betreut. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang das hervorragende Verhalten der Schulleitung sowie der Lehrkräfte während des gesamten Einsatzverlaufs.

Für die betroffenen Kinder und deren Eltern wurde eine 24-Stunden-Hotline eingerichtet, die in den nächsten fünf Tagen Betreuung und Hilfestellung anbietet. Diese ist unter Telefon 0821 / 9060777 erreichbar.

Das Foto zeigt Herrn Oberstaatsanwalt Dr. Kreuzpointner von der Staatsanwaltschaft Memmingen und den Pressesprecher Thorsten Ritter vom Polizeipräsidium Schwaben-Süd/West in Kempten/Allgäu.