Hinweis – Lassen Sie sich nicht zum Komplizen von Geldwäschern machen…

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Hinweis | 21.03.2012 | 12-0633

GeldscheineSo oder so ähnlich lesen sich auf den ersten Blick verlockende Angebote, die regelmäßig von dubiosen, meist im Ausland sitzenden Geschäftemachern per e-Mail an ahnungslose Adressaten verschickt werden. Für wenig Zeitaufwand werden den Empfängern – nicht selten sogar unter dem Hinweis auf die angebliche Legalität dieses Handelns – satte Nebenverdienste in Aussicht gestellt. Voraussetzung sei lediglich ein eigenes Girokonto, das den Unbekannten für Geldüberweisungen zur Verfügung gestellt werden muss. Doch gerade hiermit beginnt für den Kontoinhaber das eigentliche Problem. Denn bei solchen Machenschaften handelt es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um den Versuch, durch Straftaten erworbene Gewinne zu „waschen“. Und schnell gerät der Kontoinhaber plötzlich selbst wegen der Beihilfe zu derartigen Straftaten in den Fokus polizeilicher Ermittlungen.

Allein der oftmals versprochene Gewinn von 20% oder mehr der Überweisungssumme für den Inhaber des Girokontos lässt schon darauf schließen, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugehen kann. Denn wer – außer kriminellen Hintermännern –  würde für eine Überweisung derartige Geldbeträge als Gewinn in Aussicht stellen?

Aus diesem Grunde rät die Polizei dringend davon ab, auf solche Angebote einzugehen, auch wenn diese auf den ersten Blick sicherlich verlockend erscheinen. Denn auch wenn die im Ausland sitzenden Hintermänner dieser „Geldwäsche“ oftmals für die Justiz nicht greifbar sind, haben sich die Kontoinhaber hierzulande für die Beihilfe zu einer Straftat dennoch zu verantworten.