Polizei Bayern – Neues Konzept “Interne Ermittlungen“ – Zwei zentrale Dienststellen

-

Print Friendly, PDF & Email

Bayerisches Innenministerium | 16.03.2012 | 12-0596

Polizei-Bayern-WappenDer Bayerische Innenminister, Joachim Herrmann, hat am Freitag, 02.03.2012, das neue Konzept der Bayerischen Polizei für interne Ermittlungen vorgestellt. In Nürnberg und München werden die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Polizeibeamte auf zwei zentrale Ermittlungsstellen konzentriert. Herrmann: „Dass wir in Bayern eine so hervorragende Sicherheitsbilanz haben, verdanken wir vor allem unserer Bayerischen Polizei. Bei rund 40.000 Beschäftigten können wir aber Fehlleistungen einzelner Mitarbeiter nie ausschließen.“ So hat die Bayerische Polizei pro Jahr etwa 1,4 Millionen Einsätze mit zum Teil hohem Konfliktpotential. Demgegenüber stehen jährlich ca. 1.750 Beschwerden. Bei Verdacht eines Fehlverhaltens wird jede Beschwerde oder Anzeige gegen Polizeibeamte stets sorgfältig geprüft. „Gerade aber nach den Diskussionen zu den Vorfällen in Rosenheim halte ich es für notwendig, dass interne Ermittlungen an einer zentralen Stelle angesiedelt sind“, so Herrmann. „Ich bin davon überzeugt, dass wir mit unserem neuen Konzept für noch mehr Akzeptanz und Transparenz sorgen werden. Das dient im Übrigen auch dem Schutz der Polizeibeamten bei ungerechtfertigten Vorwürfen.“

Beim neuen Konzept “Interne Ermittlungen“ wurde auf die Erfahrungen des Polizeipräsidiums München zurückgegriffen. Das dort bereits bestehende Kriminalfachdezernat 11 “Amtsdelikte“ wird künftig für den gesamten südbayerischen Raum zuständig sein. Dazu gehören neben München auch die Polizeipräsidien Oberbayern Süd, Oberbayern Nord, Schwaben Nord, Schwaben Süd/West und Niederbayern sowie das Bayerische Landeskriminalamt und das Polizeiverwaltungsamt.

Beim Polizeipräsidium Mittelfranken wird eine neue Ermittlungsstelle eingerichtet, die für den gesamten nordbayerischen Raum zuständig ist (Polizeipräsidien Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken, Oberpfalz sowie Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei).

Diese beiden Dienststellen ermitteln bei Amtsdelikten sowie bei bestimmten anderen Straftaten von Polizeibeamten. Die ermittelten Sachverhalte werden nach der staatsanwaltschaftlichen und gegebenenfalls gerichtlichen Würdigung auch vom Dienstvorgesetzten eingehend geprüft. Das Spektrum möglicher disziplinarrechtlicher Maßnahmen reicht vom Verweis über die Gehaltskürzung bis hin zur Entfernung aus dem Dienst. Die beiden zentralen Ermittlungsstellen können auch Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger für Beschwerden gegen Polizeibeamte sein. Herrmann betont: “ Wir nehmen Vorwürfe gegen die Polizei sehr ernst. Denn die ganz große Mehrheit der bayerischen Polizeibeamtinnen und –beamten erfüllt ihre Aufgaben korrekt und bürgerfreundlich. Die Bayerische Polizei hat das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger verdient.“